Japan hebelt am Walfangmoratorium

Kommerzielle Jagd seit 1986 verboten
Titelbild
Durch den kommerziellen Walfang wurden viele Walarten an den Rand der Ausrottung gebracht. (Mark Votier-WDCS)
Von 10. März 2009

Seit 1986 verbietet ein Moratorium der Internationalen Walfangkommission (IWC) die kommerzielle Jagd auf Wale. Indigene Völker wie die Eskimos von Alaska und die Inuit von Grönland dürfen Wale jedoch noch zur eigenen Ernährung bejagen. Und des Weiteren gibt es Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu „wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken“.
Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Japan nutzte bisher das Instrument der wissenschaftlichen Genehmigung – nach Meinung etlicher Umweltschützer als Vorwand für die kommerzielle Verwendung. Das „wissenschaftliche Interesse“ Japans an Meeressäugern sollte 2008 immerhin 900 Walen das Leben kosten.

IWC-Schlupfloch Tradition

Zusätzlich versucht Japan auch die anderen Schlupflöcher des IWC für sich auszuweiten und beantragt Jahr für Jahr bei der IWC eine Fangquote für Zwergwale im Küstengebiet (innerhalb der 200-Meilen-Zone). Als Begründung gibt das Land an, das internationale Walfangverbot habe vier japanische Küstengemeinden (Abashiri, Ayukawa, Wada und Taiji) in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Außerdem gehöre der Walfang zu deren Kultur, da die­se Orte eine lange Tradition des Zwergwalfangs besessen hätten. „Ich erinnere mich an richtige Inszenierungen der japanischen Delegation bei der IWC, zu denen die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden eingeflogen wurden und weinerlich darum kämpften, doch 150 Zwergwale und auch 150 Bryde-Wale töten zu dürfen“, berichtet Nicolas Entrup, Sprecher der Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS in Deutschland.

Tausche Wissenschaft gegen Tradition

Einmal jährlich tagt die IWC, um über das Schicksal der Wale zu entscheiden. So dieses Jahr zwischen dem 9. und 11. März in Rom. Im Vorfeld wurde darüber diskutiert, Japan den Walfang in eigenen Gewässern als „traditionellen Walfang“ zu erlauben, wenn das Land im Gegenzug den „wissenschaftlichen Fang“ in der Antarktis einstellt oder reduziert.

Kommerziell bleibt kommerziell

Die internationale Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS betrachtet das als faulen Kompromiss. „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen sollen die Mitgliedsstaaten der IWC der Einführung einer neuen Kategorie von Waltötungen zustimmen, die nichts anderes ist als kommerzieller Walfang. Dies wäre ein fauler Kompromiss, der zahlreichen Staaten Tür und Tor öffnet, kommerzielle Walfangaktivitäten aufzunehmen“, kommentiert Entrup (WDCS) die Ausgangssituation vor Beginn der Tagung in Rom.

Tradition oder Innovation?

Laut einem Bericht der WDCS und der japanischen Organisation IKAN können zwei der vier von Japan genannten Küstenorte keine kulturelle Geschichte von Küstenwalfang von Zwergwalen nachweisen; die anderen beiden begannen erst vor 60-70 Jahren mit dieser Form der Jagd.

Weiter liest man in dem Bericht, dass gerade diese Gemeinden vom Inkrafttreten des internationalen kommerziellen Walfangverbotes sogar profitierten, statt ruiniert zu sein, da sie die Jagd auf Kleinwale (Schnabelwale, Delfine und Schweinswale) fortsetzten, deren Bejagung damals nicht von der IWC reguliert wurde. Als das Angebot an Produkten von Großwalen stark zurückging, waren Kleinwalprodukte entsprechend mehr gefragt.

Der massive finanzielle Druck auf die vier Orte habe erst mit dem Einsetzen und der Ausweitung des „wissenschaftlichen Walfangprogramms“ Japans und der damit verbundenen Anhäufung von tausenden Tonnen an Walprodukten auf dem Markt begonnen.

Die modernen Walfangschiffe der vier Gemeinden seien im Jahr 2002 in das als „wissenschaftlich“ bezeichnete Walfangprogramm Japans im Nordpazifik integriert worden.

Eine Falle für das Walfangmoratorium

Die WDCS und IKAN folgern aus den Ergebnissen ihres Berichts, dass Japans langjährige Forderungen für eine Walfang-Quote in Küstengewässern für die vier Gemeinden faktisch keine Basis hat. Da Walfangkategorien in einem internationalen Vertrag nicht einem einzelnen Staat vorbehalten werden können, fürchtet die WDCS, dass mit diesem „Deal“ mit Japan das kommerzielle Wahlfangverbot letztlich ausgehebelt werden würde.

Erschienen in The Epoch Times Deutschland Nr. 10/09

 



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