Ja, nein oder wie? Gesundheitsausschuss berät zur Impfpflicht
Am 21. März 2022 findet ab 10 Uhr die öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses zum Thema Impfpflicht statt. Federführend hat dieser die Aufgabe übernommen, sich mit den damit verbundenen unterschiedlichen Anträgen auseinanderzusetzen.
Dabei geht es um ein Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen; eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und Impfpflicht ab 50 Jahren; ein Impfvorsorgegesetz; einen Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht sowie einen Antrag, wonach die Impfbereitschaft ohne Impfpflicht erhöht werden soll.
Beratung zur Impfpflicht
Die Liste der um eine Stellungnahme gebetenen Lobby-Verbände und Institutionen ist lang. Darunter sind Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte, der Psychologen, Industrie, Tourismuswirtschaft und andere zu finden. Auch der Deutsche Anwaltsverein, der Ethikrat und die Interessengemeinschaft Long COVID Deutschland werden mit einbezogen.
Bei den Einzelsachverständigen steht beispielsweise Professor Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth den Abgeordneten Rede und Antwort. Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht hatte schon im Rahmen der vor Jahren geplanten Masernimpfpflicht Aufmerksamkeit erregt. In seinem damaligen Rechtsgutachten kam er zu dem Schluss, dass eine Impfpflicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist. Letztlich wurde jedoch trotzdem die Masernimpfpflicht beschlossen.
Nach den der Epoch Times vorliegenden Informationen soll auch der Pathologie-Professor Dr. Arne Burkhardt unter den geladenen Sachverständigen im Gesundheitsausschuss sein. Während er für seine Untersuchung von verstorbenen COVID-Geimpften viel Anerkennung erntete, stießen diese bei den Politikern bislang auf wenig Beachtung.
Gemeinsam mit einem Team hatte Burkhardt Gewebeproben von COVID-Geimpften nach ihrem Tod untersucht und kam dabei zu dem besorgniserregenden Ergebnis, dass die Impfung in der Mehrheit der Fälle mitursächlich für den Tod war. Unter den von Burkhardt analysierten Todesfällen waren auch Kinder.
Auch der Datenanalyst Tom Lausen, der bereits im Gesundheitsausschuss zum Thema Infektionsschutzgesetz anhand von Zahlen festgestellt hatte, dass es in Deutschland zu keiner Zeit eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitswesens gegeben hat, ist als Sachverständiger geladen.
Liste der Sachverständigen
Es folgen die in die Entscheidungsfindung einbezogenen Institutionen und Einzelsachverständigen laut veröffentlichter Liste des Untersuchungsausschusses.
• Ärzte und Ärztinnenverband Long COVID
• Berufsverband der Kinder– und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
• Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe e. V.)
• Bundesärztekammer (BÄK)
• Bundespflegekammer e. V.
• Bundestierärztekammer e. V. (BTK)
• Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
• Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
• Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V. (BTW)
• Bundesverband der Konzert– und Veranstaltungswirtschaft e. V. (BDKV)
• Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
• Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
• Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
• Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
• Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
• Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
• Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
• Deutsche Gesellschaft für Immunologie e. V. (DGfl)
• Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (dgi)
• Deutsche Gesellschaft für Kinder– und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
• Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI)
• Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
• Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv– und Notfallmedizin e. V. (DIVI)
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
• Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV BUND)
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK)
• Deutscher Caritasverband e. V.
• Deutscher Ethikrat
• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
• Deutscher Hausärzteverband e. V.
• Deutscher Hotel– und Gaststättenverband (DEHOGA)
• Deutscher Kulturrat e. V.
• Deutscher Landkreistag (DLT)
• Deutscher Pflegerat e. V.
• Deutscher Richterbund (DRB)
• Deutscher Städte– und Gemeindebund (DStGB)
• Deutscher Städtetag
• DIVI Intensivregister
• Gesellschaft für Virologie e. V. (GfV)
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
• GKV–Spitzenverband
• Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• Long COVID Deutschland
• Neue Richtervereinigung e. V.
• Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e. V.
• Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
• Verband Deutscher Betriebs– und Werksärzte e. V. (VDBW)
• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Einzelsachverständige
• Prof. Dr. Melanie Brinkmann (Helmholtz–Zentrum für Infektionsforschung)
• Prof. Dr. Arne Burkhardt (Pathologie Praxis Reutlingen)
• Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Universität Witten/Herdecke)
• Tom Lausen (Lausen Media)
• Prof. Dr. Josef Franz Lindner (Universität Augsburg)
• Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld)
• Prof. Dr. Andreas Radbruch (Deutsches Rheuma–Forschungszentrum Berlin)
• Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth)
• Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln)
• Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
• Dr. Robert Seegmüller (Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen)
• Andreas Strausfeld (BITMARCK Technik GmbH)
• Prof. Klaus Stöhr (Virologe)
• Prof. Dr. Hinnerk Wissmann (Universität Münster)
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