Islam-Experte für Kopftuchverbot: Kopftuch macht aus kleinen Mädchen sexuelle Objekte
Anfang April beschloß die österreichische Regierung ein Kopftuchverbot an Volksschulen und in Kindergärten. Von diesem Vorhaben inspiriert, erwägt auch das nordrhein-westfälische Integrationsministerium ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren.
Jede Frau solle selbst bestimmen dürfen, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der „Bild“-Zeitung. Diese Selbstbestimmung sei bei Kindern jedoch nicht vorhanden. „Daher sollten wir prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen“, so Stamp.
Solch ein gesetzliches Verbot könnte muslimischen Mädchen helfen, sich gegen ihre Väter durchzusetzen, meint der Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide. Denn kaum ein muslimisches Mädchen trage das Kopftuch aus eigener Motivation.
In den meisten Fällen beeinflusst der Vater das Mädchen subtil dazu, Kopftuch zu tragen“, so Khorchide gegenüber der „Welt“.
Wenn das Mädchen sich weigere, erpressen manche Väter ihre Tochter emotional und erklärten ihr, dass Gott Mädchen ohne Kopftuch bestrafe.
Achtjährige werden zu sexuellen Objekten
Ein Argument für das Tragen des Kopftuches sei die Tatsache, dass muslimische Frauen mit ihm ihre weiblichen Reize verdecken wollten.
Bei einem minderjährigen Mädchen falle diese Funktion jedoch weg. „Ein Kopftuch bei einem achtjährigen Mädchen suggeriert in dem Fall auch, dass sie ein sexuelles Objekt ist“, so der Islamwissenschaftler.
Normalerweise lehne er Verbote ab, erklärt Khorchide. Doch in einem solchen Fall gehe es um den Schutz von Kindern, fügte er hinzu.
- Siehe auch: „Islam als Instrument des Empowerments“: Fundamentalisten nutzen „Religionsfreiheit“ im Westen gnadenlos aus
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gegen Kopftuchverbot
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU) denkt anders: Sie könne die Motivation für ein Kopftuchverbot bei jungen Mädchen zwar gut nachvollziehen, so die CDU-Politikerin in einem Interview mit der „Welt“ vom Dienstag. Bei einer solchen Maßnahme stellten sich aber schwierige verfassungsrechtliche Abwägungsfragen.
Ein Verbot löse auch nicht das Problem, das dahinter stehe. Es müssten die Eltern erreicht und die Mädchen stark gemacht werden, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, so Widmann-Mauz.
Deswegen kündigte sie die Gründung einer Fachkommission an, die Kriterien und Indikatoren für gelingende Integration erarbeiten soll. Dazu gehörten Strukturen wie die ausreichende Versorgung mit Kitas, Schulen, Wohnraum und Zugang zum Arbeitsmarkt. Es gehe aber auch um politische Bildung und um die Frage, wie Werte des Zusammenlebens – etwa die Gleichstellung – in die Familien hinein vermittelt werden könnten.
(as)
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