IS-Terror in Köln? Staatsanwaltschaft prüft nach Brandanschlag und Geiselnahme Fall-Abgabe an Anti-Terror-Behörde

Gehört das gefundene Ausweisdokument eines syrischen Kleinkriminellen tatsächlich dem angeschossenen Täter in der Uni-Klinik? Die Staatsanwaltschaft prüft die Abgabe des Falls an die Generalstaatsanwaltschaft.
Titelbild
Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (Symbolbild).Foto: Getty Images
Von 16. Oktober 2018

Unseren Einsatzkräften vor Ort danke ich insbesondere für ihre professionelle Arbeit und den beherzten Zugriff. (…) Klar stellen möchte ich noch, dass die Ermittlungen in alle Richtungen geführt werden. Auch einen Terror-Anschlag schließen wir nicht aus.“

(Miriam Brauns, stellv. Polizeipräsidentin von Köln)

Im hinteren Teil der Apotheke – des Tatorts der Geiselnahme – fand die Polizei ein Ausweisdokument.

Wir können noch nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass dieses Ausweisdokument zu der Person gehört, die derzeit in der Uni-Klinik notoperiert wird.“

(Klaus-Stephan Becker, Leiter der Direktion Kriminalität, Köln)

Es spreche eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ dafür, „absolute Sicherheit gibt es noch nicht“, so Becker.

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Der Syrer vom Dokument

Der Täter/die Person auf dem Dokument soll ein 55-jähriger Syrer sein, der 2016 nach Deutschland kam und mit Duldung im Land lebt. Die angegebene Person war seit ihrer Einreise in verschiedenen Deliktsfeldern polizeilich in Erscheinung getreten, „wie zum Beispiel: Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Körperverletzung und auch Hausfriedensbruch“, erklärte der Kölner Kriminaldirektor Becker auf der Pressekonferenz am Montagabend.

Auf die Frage eines anwesenden Journalisten, ob es eine Hausdurchsuchung bei der Person gab, deren Ausweisdokument gefunden wurde, sagte Becker:

Ob und wann und wo wir durchsuchen, entscheiden wir, wenn wir mehr Klarheit haben.“

(Becker, Kriminaldirektor)

Ein NTV-Reporter fragte bezüglich des am Tatort gefundenen Ausweises nach: man kenne das Muster von Terroranschlägen wie in Paris und Belgien, „dass bewusst Ausweise zurückgelassen werden“. Er fragte: „Deutet das darauf hin, dass es sich unter Umständen um den Versuch eines Terror-Anschlags gehandelt haben könnte?“ Die Köpfe der anwesenden Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft wandten sich Becker zu, in Erwartung seiner Antwort:

Dazu abschließend Stellung zu nehmen, das wäre wirklich zu früh.“

(Kriminaldirektor Becker)

Becker bat um Verständnis, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Festlegung zu einem möglichen Muster machen wolle. Zunächst müsse man die Gewissheit haben, dass „die Person auf dem OP-Tisch“ auch der „Inhaber des Passes“ sei.

Auf Nachfrage wurde über die Art der Kommunikation der Polizei mit dem Täter bekannt, dass es aus der Apotheke, in der sich der Täter mit der Geisel befand, ein Telefonat in eine andere Apotheke gab, in der „zufällig ein arabisch sprechender Kunde“ anwesend war: „Der hat mit dem Täter gesprochen.“

Staatsanwaltschaft prüft Abgabe an Anti-Terror-Amt

Der in den Papieren dokumentierte Kleinkriminelle war nach Angaben des Kriminaldirektors bisher noch nicht als „aktiv Handelnder im Kontext islamistischer Terrorismus in Erscheinung getreten“.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den im Krankenhaus befindlichen Täter, der „noch nicht eindeutig identifiziert ist“ ein, wegen versuchten Mordes, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.

Gleichzeitig wird eine Abgabe des Falls an die Zentralstelle für Terrorismus-Verfolgung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geprüft, wie Natalie Neuen von der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen der Pressekonferenz erklärte.

Brandanschlag auf McDonalds-Filiale

Der Notruf bezüglich der Vorgänge im McDonalds ging um 12.42 Uhr bei der Polizei Köln ein, berichtet der Einsatzleiter auf der Pressekonferenz:

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand hat der Täter dort im Restaurantbereich einen Molotow-Cocktail gezündet. Bei dieser Zündung des Molotow-Cocktails wurde ein 14-jähriges Mädchen verletzt.“

(Klaus Rüschenschmidt, Einsatzleiter der Polizei)

Dabei sei ein 14-jähriges Mädchen verletzt worden.

Der „Kölner Express“ sprach mit einer Augenzeugin, die zum Zeitpunkt des Brandanschlags vor dem Hauptbahnhof stand und telefonierte:

… auf einmal hab ich halt Schreie gehört. Und mehrere Schreie, sehr hysterische Schreie.“

(Augenzeugin)

Als sich die Frau zum Ort des Geschehens umdrehte, sah sie Flammen aus dem nun abgedunkelten McDonalds schlagen. Menschen versuchten das Feuer zu löschen, die Sprinkleranlage war in Betrieb, Wasser lief aus dem Schnellrestaurant. Zwei Mädchen kamen in Panik heraus gerannt, liefen „um ihr Leben“, so die Zeugin, eine davon war ein 14-jähriges Mädchen:

Eine von beiden hatte den Fuß am Brennen und die Flammen ragten schon bis zur Hüfte hoch.“

(Augenzeugin)

Ein Passant versuchte, dem brennenden Mädchen zu helfen, zog ihr den in Flammen stehenden Schuh aus und die brennende Socke. Aus der nahen Apotheke eilte jemand herbei, leistete Erste Hilfe.

Die Feuerwehr Köln wurde durch die von dem Molotow-Cocktail ausgelöste Brandmelderanlage in der McDonalds-Filiale alarmiert und fuhr mit zwei Löschfahrzeugen zum Einsatzort, noch bevor sie überhaupt wusste, was passiert war.

Letzten Endes waren die Brände nur kleine Entstehungsbrände, die bereits vor unserem Eintreffen gelöscht waren.

(Johannes Feyrer, Leiter der Berufsfeuerwehr Köln)

Unter diesem Umstand kümmerte sich die mit rund 100 Einsatzkräften agierende Feuerwehr um die vier verletzten Personen vor Ort: das 14-jährige Kind mit den Verbrennungen, eine Person mit leichter Rauchgasvergiftung und gegen Ende des Einsatzes um die „mittelschwer verletzte Geisel“ und den schwer verletzten Täter. Anschließend wurden die Personen dem Rettungsdienst übergeben.

Geiselnahme in der Apotheke

Unter anderem weil die Sprinkleranlage im McDonalds nach dem Brandanschlag in Betrieb ging, verließ der Täter den Tatort und flüchtete in die gegenüberliegende Apotheke, rief dort den Passanten zu, dass er zur Terror-Gruppe Daesh (IS) gehöre und nahm sich eine weibliche Geisel, so der Einsatzleiter weiter.

Dann verschanzte er sich im von außen nicht einsehbaren hinteren Bereich der Apotheke mit der Geisel, Campinggaskartuschen und Brandbeschleuniger.

Eine Merkwürdigkeit gibt es jedoch dabei: Der Begriff „Daesh“ wird von den Anhängern des IS als abwertend, gar beleidigend verstanden, wie eine Worterklärung im „Merkur“ schildert. Allerdings war aus der Aussage des Kriminaldirektors nicht exakt ersichtlich, welchen genauen Wortlaut der Geiselnehmer gebrauchte.

Forderungen des Täters

Auf Nachfrage eines Reporters danach, dass der Täter politische Forderungen bezüglich seines Heimatlandes gestellt hatte, sagte Einsatzleiter Rüschenschmidt, dass der Täter die Forderung nach freiem Abzug gestellt habe. Zudem forderte er den Koffer und die Reisetasche zu bekommen, die er im McDonalds zurückgelassen hatte. Außerdem forderte er die Freilassung einer Tunesierin. Genaueres darüber wisse man jedoch noch nicht.

Zugriff und Geiselbefreiung

Die Polizei plante einen Zugriff spätestens dann, wenn brennbare Flüssigkeiten von dem Täter ausgebracht würden. Diesen Umstand hätten die Einsatzkräfte gegen 14.50 Uhr festgestellt, als sie bereits in den Eingangsbereich der Apotheke vorgedrungen waren. Der Zugriff wurde daraufhin durchgeführt.

Beim Herannahen der GSG9-Einheit versuchte der Terrorist, der zudem „eine Schusswaffe in der Hand hielt, noch die Geisel anzuzünden, was von drei beteiligten Einsatzkräften durch mehrere Schüsse und Körpertreffer verhindert werden konnte. Der Syrer sackte daraufhin in sich zusammen.

Anschließend wurde er vor die Apotheke gebracht, wo sich eine Ärztin der Spezialeinheit um in kümmerte. Unter Reanimationsmaßnahmen wurde er ins Krankenhaus gebracht und notoperiert.

Im hinteren Bereich der Apotheke fand die Polizei dann mehrere Gaskartuschen, teils miteinander mit Klebeband verbunden. Zum Zeitpunkt der Geiselnahme sollen offenbar ein oder zwei der Kartuschen an der Geisel befestigt gewesen sein.

Der Leiter der Direktion Kriminalität, Klaus-Stephan Becker, teilte noch mit, dass der Täter auch im McDonalds weitere Molotow-Cocktails als „mögliche Tatmittel zurückgelassen hat“.



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