IS-Attacke auf Polizisten: Bundesgerichtshof bestätigt sechs Jahre Haft für 17-jährige Safia S.

Im Februar 2016 stach sie einem Polizeibeamten in den Hals. Dafür wurde die damals 16-jährige IS-Unterstützerin Safia S. zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil.
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Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Symbolbild).Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images
Epoch Times19. April 2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die jugendliche IS-Unterstützerin Safia S. wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestätigt.

Das Mädchen hatte im Februar 2016 einen Polizisten in Hannover mit einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt. Sie habe „im Auftrag“ der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gehandelt und mit der Miliz „die konkrete Tat abgesprochen“, urteilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Die Revision wurde damit verworfen.

Die damals 16-jährige S. war im Januar 2017 vom Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht entsprach damit den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Das Mädchen legte gegen die Verurteilung Revision ein.

Bewohner Deutschlands sind „Feinde des Islams“

Dem OLG zufolge hatte das Mädchen im Februar 2016 einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof von Hannover Streife ging, unvermittelt mit einem Messer in den Hals gestochen, um ihn zu töten. Sie sah in ihm demnach einen Repräsentanten Deutschlands, deren Bewohner sie als „Feinde des Islams“ hasste. Der Polizist überlebte schwer verletzt.

Die deutsch-marokkanische Schülerin hatte laut Anklage während eines Türkei-Aufenthalts Kontakt zu IS-Mittelsmännern und wurde von diesen zu einer „Märtyreroperation“ in Deutschland angestachelt. Ursprünglich wollte sie demnach auf eigene Faust weiter in IS-Gebiete in Syrien reisen, wurde vorher aber von ihrer Mutter nach Deutschland zurückgebracht. Bis zur Tat hielt sie Kontakt mit den Mittelsmännern.

Die Öffentlichkeit war in Celle wegen des jungen Alters der Angeklagten für die Dauer des gesamten Verfahrens einschließlich der Urteilsverkündung ausgeschlossen. Ein 20-jähriger Bekannter des Mädchens war als Mitwisser angeklagt. Er wurde wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. (afp)

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