Interview mit Ermittler: 13-jährige Russlanddeutsche schlief bei Bekanntem
"Die ergänzende Vernehmung des Mädchens hat ergeben. Es gibt Hinweise auf sexuellen Missbrauch betreffend zweier Männer mit türkischem Hintergrund. Das aber betrifft einen Zeitraum, der vor ihrem Verschwinden lag", so die Aussage des ermittelnden Staatsanwalts Martin Steltner im Interview mit der Epoch Times.
Das Mädchen war nicht bei den türkischen Herren, gegen die bereits ermittelt werde, sondern bei einem Freund. "Wir haben Handy-Daten rekonstruieren können. Die haben uns zu dem 19-Jährigen geführt." Die Wohnung sei bereits durchsucht worden. Ihr Freund "ist jetzt ein Zeuge."
Zu einer Vergewaltigung sei es nicht gekommen, wie sofortige Untersuchungen nach dem Verlassen der Wohnung belegen konnten.
"Er hatte ihr Unterschlupf gewährt. Wir haben keinerlei Hinweise auf Sexual-Kontakte. Der 19-Jährige lebt bei seiner Mutter und wurde als Zeuge vernommen. Beide haben [die Situation] absolut plausibel geschildert. Demnach suchte das junge Mädchen Unterschlupf. Aufgrund schulischer Probleme wollte sie für eine Zeit von zu Hause weg sein", so Steltner.
"Nach dem Verlassen der Wohnung hat sie Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet, was eine sofortige medizinische Untersuchungen widerlegen konnte. Aber die ergänzende Vernehmung des Mädchens drei Tage später durch die Fachdienststelle hat ergeben, dass es Hinweise auf sexuellen Missbrauch gibt, betreffend dieser beiden Männer, gegen die wir ermitteln. Das betrifft aber einen Zeitraum, der vor ihrem Verschwinden lag."
"Die beiden Männer sind bekannt und gefunden worden. Da aber aktuell keine Haftgründe vorliegen, sind sie noch frei. Vernehmungen der beiden Personen hätten teilweise schon stattgefunden."
Sie werden verdächtigt, zu dem Mädchen vor ihrem Verschwinden sexuelle Kontakte gehabt zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die 13-Jährige die Männer schon über Monate kannte. Weil das Mädchen jünger als 14 Jahre ist, wäre für Erwachsene auch freiwilliger Sex strafbar, schreibt der "RBB".
Bei sexuellem Missbrauch wendet der Täter andere Mittel als Gewalt und Drohung an, um das Kind zur Duldung seiner Handlungen zu zwingen oder Handlungen vom Kind zu erzwingen, so Alexej Danckwardt, Fachanwalt für Strafrecht und juristischer Beistand von Lisa F. "Da passiert, dass man die Unreife des Kindes ausnutzt oder es auf andere Weise gefügig macht – psychologische Gewalt anwendet. Das ist der wesentliche Unterschied."
"Dagegen ist eine Vergewaltigung die Erzwingung von sexuellen Handlungen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt. Das heißt die Gewalt oder die Drohung müssen dem sexuellen Kontakt unmittelbar vorhergehen oder müssen diesen begleiten, sie sind das Mittel zur Erzwingung." (dk)
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