Integration in Leipzig: Arbeitsprojekt wird wegen mangelnder Teilnahme von Flüchtlingen eingestellt

Ein Leipziger Beschäftigungsprojekt vom Dezember 2016 mit 395 geplanten Asylbewerbern wurde jetzt wieder eingestellt. Es gab zu wenig Teilnehmer.
Von 22. August 2017

Die Stadt Leipzig wollte über ein ehrgeiziges Beschäftigungsprojekt Asylbewerbern mit einer Flüchtlingsintegratinsmaßnahme (FIM) das „Ankommen“ im Gastland erleichtern.

Doch von den 395 Schutzsuchenden, die zwischen dem 1. Dezember 2016 und dem 1. Juni 2017 dazu „verpflichtend“ eingeladen wurden, ergriffen nur 112 Asylbewerber aus 22 Ländern die Gelegenheit und unterzeichneten einen Teilnehmervertrag.

Wie die Verwaltung mitteilte, fehlten 144 Personen gleich ohne Begründung, während 20 Asylbewerber Widerspruch gegen die Beschäftigungsaufforderung einlegten. 69 Personen befanden sich in anderen Integrations- oder Sprachkursen. Der Rest hatte andere Gründe, war weggezogen oder befand sich in Haft, hatte inzwischen Arbeit gefunden oder hatte einen ablehnenden Asylbescheid erhalten.

Aktion „Saubere Stadt“

Die Arbeitsgelegenheit (AGH) beim Projekt „Saubere Stadt“ verlangte von den Asylbewerbern auf Müll-Streife zu gehen und Abfälle aus öffentlichen Grünanlagen, Straßen und Flächen einzusammeln, berichtet die „Leipziger Volkszeitung“.

Der Job sollte bei maximal 30 Wochenarbeitsstunden für bis zu sechs Monate gelten. Für ihren Einsatz sollten die Asylbewerber zusätzlich zu ihren regulären 332 Euro (alleinstehend; zum Vergleich ein Hartz IV-Empfänger: 409 Euro) einen Stundensatz von 0,80 Cent erhalten.

Die Teilnehmenden sollen mittels niedrigschwelliger Angebote mit FIM an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei sollen sie die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland kennenlernen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl.“

(Stadt Leipzig)

Zudem sollte die Wartezeit zwischen Einreise und Asylbescheid durch sinnvolle Beschäftigung überbrückt werden.

Ein Fernbleiben von der Flüchtlingsintegrationsmaßnahme ohne einen wichtigen Grund führt für die zugewiesenen Asylbewerber nach einem Anhörungsverfahren zu einer Leistungskürzung.“

(Martina Kador-Probst, Leiterin Sozialamt Leipzig)

Auf das Asylverfahren habe dies aber keine Auswirkungen.

300 Mio. Euro Fördermittel

Die Asylbewerber wurden vom Sozialamt ausgewählt und mussten mindestens 18 Jahre alt sein und durften aus keinem sicheren Herkunftsland sein, so die Bedingungen des Integrationsgesetzes vom vergangenen Sommer.

Dazu stellte der Bund Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 100.000 solcher Arbeitsgelegenheiten bis Ende 2020 bereitzustellen.

Die Gesamtkosten in Leipzig für das bis 2020 angedachte Projekt beliefen sich auf 2,67 Millionen Euro, wovon die Stadt 1,4 und der Bund 1,27 Millionen Euro tragen sollte.

Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig hatte extra ein Gebäude angemietet und saniert, Schulungsräume, Einzel- und Gruppenarbeitsplätze eingerichtet. Weiterhin wurden fünf Anleiter, zwei Integrationsberaterinnen und Sprachtrainer eingestellt.

Nach dem Ziehen der Reißleine wird nun das Projekt Ende dieses Jahr eingestellt.

Für die Stadt Leipzig bleiben dennoch 174.500 Euro stehen. Dieses Geld sollte vom Bundesministerium für Arbeit kommen, was aber an eine Teilnehmerquote gekoppelt war. Diese hat Leipzig jedoch nicht erreicht.



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