Innensenator: Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Inlandseinsatz unnötig

"Es hilft keinem weiter, wenn aus partei- und wahltaktischen Überlegungen Stimmung gemacht wird. Wir müssen uns so gut es geht auf den Ernstfall vorbereiten", so Bremens Innensenator Mäurer.
Titelbild
Bundeswehr-SoldatenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. September 2016

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hält eine Änderung des Grundgesetzes für Bundeswehr-Inlandseinsätze nicht für notwendig und hat die Teilnahme Bremens an einer gemeinsamen Übung mit der Armee verteidigt. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) sagte Mäurer: „Es hilft keinem weiter, wenn aus partei- und wahltaktischen Überlegungen Stimmung gemacht wird. Wir müssen uns so gut es geht auf den Ernstfall vorbereiten.“

Laut Mäurer gehe es bei der für Februar 2017 geplanten Übung nicht darum, die Bundeswehr auf die Übernahme polizeilicher Aufgaben vorzubereiten. „Bei großen, andauernden Einsatzlagen kann es sein, dass wir auf logistische Unterstützung der Bundeswehr etwa in Form von Hubschraubern angewiesen sind.“ Das Zusammenspiel müsse geprobt werden, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. „Das wird nicht die letzte gemeinsame Übung sein.“

Die Debatte um eine Grundgesetzänderung für den Bundeswehreinsatz im Inneren bezeichnete Mäurer indes als „völlig neben der Spur“. Der gesetzliche Rahmen sei weit genug gesteckt, um die Streitkräfte so innerhalb der Landesgrenzen einzusetzen, wie es im Ernstfall nötig werden könnte.

Genauere Details wie etwa das Szenario der geplanten Übung, an der auf Seiten der Bundesländer unter anderen Bremen teilnehmen wird, sind nach Angaben des Innensenators noch nicht abgesteckt.

(dts Nachrichtenagentur)



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