Rückführungen türkischer Staatsbürger fast unmöglich – Rund 6.900 ausreisepflichtig
Nur wenige Abschiebungen in die Türkei gelingen. Zum Stichtag 30. September 2019 lebten „insgesamt 6919 ausreisepflichtige türkische Staatsangehörige in Deutschland“, teilte das Bundesinnenministerium der „Welt“ (Freitagsausgabe) mit. In die Türkei abgeschoben worden seien in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres demnach aber nur 296 von ihnen.
Mehr als drei Viertel der türkischen Ausreisepflichtigen habe eine Duldung. Damit bleiben sie zwar weiterhin zur Ausreise aufgefordert, der Staat teilt ihnen aber mit, dass ihm derzeit keine Abschiebung möglich ist.
Keine Passersatzpapiere
Das ist beispielsweise auch oft der Fall, wenn der Herkunftsstaat keine Passersatzpapiere ausstellt. 2018 sei der wichtigste Einzelgrund für Duldungen ausreisepflichtiger Türken „fehlende Reisedokumente“ gewesen, heißt es in einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linkspartei, über welche die „Welt“ berichtet.
Demnach hätten 20 Prozent aller volljährigen Antragsteller aus der Türkei keine Papiere vorgelegt. „Wir müssen endlich von der Türkei einfordern, ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen zügig zurückzunehmen.
Die bestehenden Rückführungsabkommen dürfen keine Einbahnstraße zu Lasten Deutschlands werden“, sagte FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg der Zeitung. Sie forderte eine bessere Kooperation der türkischen Behörden bei der Beschaffung von Passersatzpapieren.
Charterflüge als Lösung
Zudem sollten Rückführungen einfacher umgesetzt werden, indem auch Charterflüge akzeptiert werden. „Dass Deutschland binnen Tagen selbst bei IS-Kämpfern einer Rückführung zustimmt, während die Türkei sich in der Praxis oft verweigert, ist ein inakzeptabler Zustand“, so die FDP-Generalsekretärin weiter.
Man komme der völkerrechtlichen Pflicht nach, „unsere Staatsbürger zurückzunehmen. Ich erwarte jetzt aber auch von der Türkei, dass die Rücknahme der fast 7.000 türkischen Ausreisepflichtigen in Zukunft besser funktioniert“, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm.
Das gelte für die „Anwendung des EU-Rückübernahmeabkommens, bei der Übernahme von Straftätern aus deutschen Gefängnissen, bei der Ausstellung von Identitätspapieren genauso wie für die Akzeptanz von Charterflügen“, so der CDU-Politiker weiter.
Türkei lässt keine Sammelabschiebungen zu
Die Türkei lässt keine Sammelabschiebungen mit gesonderten Flugzeugen zu, weswegen die Bundesrepublik jeden einzelnen Ausreisepflichtigen mit einem ganz normalen Linienflug zurückbringen muss.
„Für die Rücknahme von eigenen Staatsbürgern gibt es ein geregeltes Verfahren, an das wir uns selbstverständlich halten. Genauso erwarten wir allerdings auch von der Türkei, dass sie bei berechtigten Anfragen ihre Staatsbürger zurücknimmt“, sagte Mathias Middelberg (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, der „Welt“. (dts)
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