Innenministerium korrigiert Darstellung der Rückführung von Ali B.
Das Bundesinnenministerium muss seine Darstellung der Rückführung des mutmaßlichen Mörders Ali B. durch den Chef der Bundespolizei erneut korrigieren. Das berichtet der „Spiegel“.
Anders als vom Bundesinnenministerium dargestellt, habe Polizeichef Dieter Romann in Erbil die Lufthansa-Maschine verlassen und in der Regierungslounge den kurdischen Regionalvertreter für Deutschland Dilshad Barzani und den Innenminister der kurdischen Regionalregierung zu einem Gespräch getroffen.
In der Bundespressekonferenz hatte die Sprecherin des Ministeriums behauptet, die Bundespolizisten hätten das Flugzeug nicht verlassen. Schon vorher hatte das Ministerium einräumen müssen, dass Innenminister Horst Seehofer und sein Ministerium, anders als zunächst behauptet, über Romanns Mission informiert waren.
Bevor Romann mit Ali B. an Bord nach Deutschland zurück geflogen sei, habe er vom Flughafen in Erbil aus Seehofer angerufen, der laut „Spiegel“ dem Vernehmen nach keine Einwände gegen die Aktion gehabt habe.
Kurz danach habe sich dessen Staatssekretär Hans-Georg Engelke beim Bundespolizeichef gemeldet und nach der Rechtsgrundlage der Aktion gefragt.
Romann habe auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall des ehemaligen KZ-Aufsehers John Demjanjuk verwiesen, der im Jahr 2009 aus den USA nach Deutschland abgeschoben wurde. Karlsruhe beanstandete die Überstellung damals nicht.
Ein Beamter aus der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums äußerte am Wochenende jedoch Kritik. Sollten deutsche Stellen im Fall von Ali B. weitergehende Maßnahmen ergriffen haben als bei Demjanjuk, könnte die Justiz die Aktion anders bewerten, habe der Fachmann in einer Mail ans Innenministerium und ans Auswärtige Amt gewarnt, so der „Spiegel“ weiter. (dts)
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