In Seehofers „Masterplan Migration“ ist noch immer von Transitzentren die Rede – Videoaufnahmen sind neu
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat seinen „Masterplan Migration“ (Download PDF) vorgestellt – der allerdings noch nicht die letzte Koalitionsvereinbarung zu dem Bereich beinhaltet.
In dem am Dienstag veröffentlichten Dokument ist daher weiterhin von der geplanten Einrichtung von Transitzentren für Migranten die Rede, die von der SPD abgelehnt werden.
Neu ist ein Absatz unter Punkt 27, in dem es darum geht, dass Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden sollen. Neu ist auch unter Punkt 33 die Prüfung einer Einführung von Videoaufzeichnungen bei der Anhörung von Asylbewerbern. Gemäß Punkt 40 des Masterplans sollen solche Aufnahmen auch in Asylgerichtsverfahren verwertet werden.
Der Masterplan habe den Stand 4. Juli, sagte Seehofer dazu.
„Alles was in Umsetzung des Masterplans stattfindet, wird jetzt hier nicht fortgeschrieben“, ergänzte der Bundesinnenminister. Daher habe auch der Koalitionsbeschluss vom 5. Juli „hier jetzt nicht Eingang gefunden.“
Seehofer begründete dies mit den Worten: „Das ist ja kein Masterplan der Koalition, sondern ein Masterplan dieses Hauses unter meiner Verantwortung.“ Alles was in der Umsetzung europäisch, national durch den Bund oder in Zusammenarbeit mit den Ländern erfolge, „wird hier dann nicht aufgenommen“.
Nach dem heftigen Streit in der Union um die von Seehofer geforderten Zurückweisungen an der Grenze hatten sich CDU und CSU Anfang der vergangenen Woche auf ein „neues Grenzregime“ an der deutsch-österreichischen Grenze geeinigt. „Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden“, hieß es in dem Beschluss von CDU und CSU.
Diese Passage findet sich so auch in dem nun veröffentlichten „Masterplan“ wieder. In Gesprächen mit der SPD war der Begriff „Transitzentren“ allerdings gestrichen worden. In einem gemeinsamen Beschluss von CDU, CSU und SPD vom vergangenen Donnerstag heißt es, die Bundespolizei nutze „für das Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe“. (afp/dts)
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