In jeder bayerischen Behörde muss künftig ein Kreuz hängen
In Bayern muss nach einem Beschluss des Landeskabinetts ab Juni in jeder Behörde ein Kreuz hängen.
„Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen“, erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung.
Die allgemeine Geschäftsordnung sei entsprechend geändert worden.
„Das Kreuz ist das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung“, hieß es weiter.
Die Neuerung gilt „für alle Behörden des Freistaats Bayern ab dem 1. Juni 2018“. Den Kommunen, Landkreisen und Bezirken werde empfohlen, „entsprechend zu verfahren“. (afp)
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