Gerichtsurteil: In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden
Seit 2002 ordneten deutsche Gerichte mehrmals die Abschiebung des Mannes an, doch er wehrte sich erfolgreich dagegen.
Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter. Seit 2002 ordneten deutsche Gerichte mehrmals die Abschiebung des Mannes an, doch er wehrte sich erfolgreich dagegen. (dpa)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Haushaltsplanung 2025
Was eine Haushaltssperre ist – und welche Folgen sie hat
Energieversorgung für Österreich
Gazprom stoppt Gaslieferungen an OMV: Nehammer sieht Österreich gut vorbereitet
Bürokratischer Alptraum
Drastische EU-Verordnung könnte das Ende des gedruckten Buches bedeuten
Bürokratieabbau oder Beweisvernichtung?
„Schredder-Gesetz“ gefährdet Aufklärung des Cum-Ex-Skandals
Smartphone ab der achten Klasse
Warum Kinder ohne Smartphone besser dran sind
Wer profitiert von der neuen Politik?
Trumps Triumph: Wirtschaftliche Gewinner und Verlierer im Überblick – was Anleger wissen sollten
Gesundes Altern unterstützen
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion