Gerichtsurteil: In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden
Seit 2002 ordneten deutsche Gerichte mehrmals die Abschiebung des Mannes an, doch er wehrte sich erfolgreich dagegen.
Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter. Seit 2002 ordneten deutsche Gerichte mehrmals die Abschiebung des Mannes an, doch er wehrte sich erfolgreich dagegen. (dpa)
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