In deutschen Haushalten geht mehr als die Hälfte vom Einkommen an den Staat
Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler muss ein durchschnittlicher Arbeitnehmer-Haushalt in Deutschland dieses Jahr 53,7 Prozent seines Einkommens an den Staat abführen. Symbolisch auf das Jahr umgerechnet arbeitet damit der Haushalt vom 15. Juli an für das eigene Konto, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe). Vergangenes Jahr war der sogenannte Steuerzahlergedenktag drei Tage später.
Grund für den früheren Stichtag sind dem Bericht zufolge die Entlastungen zum Jahreswechsel. Beiträge zu den Sozialversicherungen seien gesenkt und die Einkommensteuer den gestiegenen Preisen angepasst worden.
Wie die FAZ weiter schreibt, hat der Bund der Steuerzahler das Verfahren geändert, wie es seinen „Gedenktag“ berechnet. Nachdem er ihn bisher aus gesamtwirtschaftlichen Größen abgeleitet hat, stützt er sich nunmehr auf Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts. Mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung habe der typische 2,3-Personen-Haushalt ein Gesamteinkommen von 6.179 Euro, heißt es in dem Bericht.
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag machten 806 Euro aus. Die addierten Sozialversicherungsbeiträge schlügen mit insgesamt 1.938 Euro zu Buche. Indirekten Steuern und Quasisteuern addierten sich auf 573 Euro.
Umsatzsteuer und Einkommenssteuer nimmt am den Deutschen erheblich mehr ab als in anderen OECD-Staaten
2018 nahm die Bundesrepublik über die Einkommenssteuer 17 Mrd. Euro von seinen Bürgern ein. Damit ist sie gleich nach der Umsatzsteuer die steuerliche Einnahmequelle Nr. 2 für den Staat. Insgesamt stiegen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne reine Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2018 gegenüber 2017 um insgesamt +5,8 Prozent auf 713,6 Mrd. Euro an.
Entsprechend der OECD-Studie lag in Deutschland der durchschnittliche Steuersatz für einen gewöhnlichen Arbeitnehmer 2018 bei 39,7 Prozent. Gemeint ist dabei die Nettosteuer, in die die jeweiligen Vergünstigungen bereits eingerechnet worden sind.
Im OECD-Schnitt liegt dieser Durchschnitt bei 25,5 Prozent.
Das heißt auch, dass einem normalen Berufstätigen hierzulande 60,3 Prozent von seinem Bruttoeinkommen bleiben. In der gesamten industrialisierten Welt sind es allerdings im Schnitt 74,5 Prozent.
So sieht die Situation für Singles aus. Bei Eheleuten und Familien bleibt hierzulande unter dem Strich mehr. „Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern verzeichnete in Deutschland 2018 unter Einbeziehungen von Steuervergünstigungen, wie Kindergeld, Kinderfreibetrag u. ä., eine Belastung von 21,7 Prozent“, ist in der OECD-Studie zu lesen.
Doch selbst wenn das berücksichtigt wird, bleibt auch die Belastung der Familien eine der höchsten weltweit. Nur in sechs Industriestaaten zieht der Staat Familien unter dem Strich mehr ab. Im OECD-Schnitt sind es 14,2 Prozent.
Deutschland ist für Singles besonders steuerUNgünstig
Nun wieder zu Deutschland: Was die Steuersätze für Singles angeht, so gibt es laut einer OECD-Studie nur ein Land, was seinen berufstätigen Bürgern mehr Steuern und Sozialabgaben abverlangt als Deutschland – und das ist Belgien. Dabei stellt in Deutschland die Einkommenssteuer die größte steuerliche Einnahmequelle für den Staat dar. Sie setzt sich aus Lohn und Einkünften zusammen bzw. für Selbstständige nur aus den Einkünften.
Von dem Einkommen werden dann alle Freibeträge und absetzbaren Kosten (Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betriebsausgaben usw.) abgezogen. Dieses Einkommen wird, wenn es über 9.000 Euro liegt, versteuert. Und zwar von 9.168 bis 55.960 Euro mit 14 bis 42 Prozent – je nach Höhe des Einkommens. Ab 9.168 Euro steigt der Steuersatz linear-progressiv und prozentual nach Einkommenshöhe bis zum höchsten Steuersatz in Deutschland von 45 Prozent an.
Zwischen 55.961 bis 265.326 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen pro Person greift dann der „Spitzensteuersatz“ mit 42 Prozent. Ab 265.327 Euro greift der sogenannte „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent. Wichtig ist, dass erst alles was über der Einkommensobergrenze des „Spitzensteuersatz“ oder des „Reichensteuersatz“ liegt, mit dem jeweiligen Steuersatz bemessen wird. (dts/er)
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