„Impfung macht frei“: Corona-Maßnahmenkritiker wegen Volksverhetzung verurteilt
Der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann (62) wurde am Donnerstag, 4. Januar, wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung durch das Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Falls das Urteil rechtskräftig wird, gilt er aufgrund der Strafe von 120 Tagessätzen als vorbestraft.
In den Augen der Richterin am Amtsgericht Kerstin Stoppa hat der angeklagte Medienpädagoge mit seinen Videos, die die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisieren, als „geistiger Brandbeschleuniger“ gewirkt.
Sie sah in seiner Kritik, die er in den Videos vom Sommer 2021 (Video 1 und Video 2) ausdrückte, eine „Gleichsetzung des historischen Unrechts“ mit den Corona-Maßnahmen. Das sei für sie eine Holocaust-Verharmlosung. „Eine andere Deutung ist fernliegend.“
Zuvor gab es ein aus wenigen Sätzen bestehende Stellungnahme der Anklage durch Staatsanwalt Reiner Krüger. Der Staatsanwalt erklärte, dass er keine Zweifel habe, dass sich Borrmann in zwei Fällen der Holocaustleugnung strafbar gemacht habe. Er könne kein Unrechtsbewusstsein sehen und der Fall würde ohnehin zum Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) gehen.
Der Verteidiger Borrmanns, der Berliner Rechtsanwalt Tobias Gall, sah in den wenigen Worten von Staatsanwalt Krüger eine Missachtung des Gerichts, des Angeklagten und ihm, als Verteidiger, da er nicht auf die Argumente der Verteidigung einging. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, dass man an Borrmann ein Exempel statuieren will. Er hielt ein ausführliches, rund 45 Minuten langes Plädoyer.
„Ich könnte jetzt hier eine Stunde lang das Urteil begründen“
Auch das Gericht hat es sich seiner Auffassung nach „viel zu leicht gemacht“, findet Gall. Die Richterin habe deutlich gemacht, dass sie sich in einer unangenehmen Lage sehe, weil sie wisse, dass der Fall in der Öffentlichkeit „hochkoche“ und man auch die Öffentlichkeit informiere. Tatsächlich nahm im Vergleich zum ersten Verhandlungstag das Interesse der Medien zu und ein Radio- sowie ein Fernsehteam des öffentlichen Rundfunks waren erstmals anwesend.
Auch die Richterin hielt sich in ihrer Urteilsverkündung, die sie an den Angeklagten und seinen Verteidiger richtete, kurz.
„Ich könnte jetzt hier eine Stunde lang das Urteil begründen, aber das würde Sie nicht überzeugen und daher halte ich mich kurz“, so die Richterin.
Gerichtssprecherin Inga Wahlen erklärte gegenüber Epoch Times, dass das Amtsgericht festgestellt habe, dass der Angeklagte im Sommer 2021 in zwei Fällen Videos veröffentlicht habe, wobei in einem ein bearbeitetes Bild vom Tor eines Konzentrationslagers zu sehen gewesen sei, mit der Inschrift „Impfung macht frei“.
In dem anderen Video habe der Angeklagte die Maßnahmen der damaligen Bundesregierung mit den Maßnahmen der Terrorherrschaft des damaligen Nationalsozialismus verglichen.
Nach der Rechtsauffassung des Gerichts habe der Angeklagte dadurch in beiden Fällen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. „Damit hat er laut Gericht die massenhafte Ermordung von Juden bagatellisiert.“ Er habe das gleichgestellt und damit gleichzeitig den Corona-Impfgegnern suggeriert, dass ihnen gleiches Unrecht angetan werde, wie den Opfern des Nationalsozialismus. „Dies sei, so das Gericht, geistige Brandstiftung, deswegen die Verurteilung“, so Wahlen.
„Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sind gestorben“
Für Borrmann sind mit dem Urteilsspruch „in Deutschland Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gestorben“, erklärt der Lehrer gegenüber Epoch Times, der vom Senat angezeigt und später gekündigt wurde.
Er sah sich berufen dafür zu sorgen, dass es in der Gesellschaft zu einer offenen Debatte über die Corona-Maßnahmen kommt. Sie sei Grundlage für unsere Demokratie. Das heutige Urteil widerspreche dem Grundgesetz.
„120 Tagessätze, damit ist man ein Straftäter. Damit stehe ich dann also in einer Linie mit Vergewaltigern, Mördern und Räubern, die hier häufig ja noch nicht mal vor Gericht antreten müssen“, so Borrmann.
Natürlich seien die Videos auch ein wenig provokativ gedacht gewesen, gesteht der Berufsschullehrer ein. Er hoffte dadurch, Menschen zum Nachdenken zu bringen. „Was heißt, sieben oder acht Milliarden Menschen mit einem experimentellen pharmazeutischen Präparat zu behandeln, dessen Langzeitwirkungen wir nicht kennen?“
Die ersten Wirkungen hätten sich längst gezeigt und würden auch „fleißig“ unter den Teppich gekehrt, findet Borrmann.
Mit seinen Videos ging es ihm um Kritik an den Corona-Maßnahmen. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass mit diesen Maßnahmen hohe Risiken verbunden gewesen wären, die man ernst nehmen müsse. In seinen Augen hat sich die Berliner Staatsanwaltschaft „völlig verrannt.“
„Fast alle Videos, die ich gemacht habe, sind weit unter 1.000 Views geblieben und manche wurden keine 100-mal angeschaut. Wer soll da überhaupt aufgehetzt worden sein?“, fragt sich Borrmann.
„Vergleichen staatlicher Maßnahmen mit Nazimaßnahmen nicht ausreichend“
„Bei Volksverhetzung geht es darum, dass man den öffentlichen Frieden gezielt stört, indem man Gruppen oder Einzelne aufeinanderhetzt und es dadurch möglicherweise zu Gewalttätigkeiten oder zumindest Beleidigungen kommt“, erklärt Gall. Das sei nicht einmal ansatzweise diskutiert worden, so der Rechtsanwalt gegenüber Epoch Times nach der Urteilsverkündung.
Für ihn reiche das reine Vergleichen der staatlichen Corona-Maßnahmen mit „Nazimaßnahmen“ nicht aus, um von Volksverhetzung oder Verharmlosung zu sprechen. „Mit dem Vergleichen setzt man beide Maßnahmen auch nicht automatisch gleich.“
Er hätte sich vom Gericht mehr Ernsthaftigkeit bei der Betrachtung des Falls „und vor allem eine Einzelfallgerechtigkeit“ gewünscht. Auch sieht er seine im Plädoyer geäußerten Argumente durch das Gericht ignoriert.
Die Urteilsbegründung der Richterin, in der sie erklärte, dass sie die Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts teile, habe ihn geärgert. Dort gab es einen Fall von Corona-Maßnahmen-Kritik durch ein Bild mit zwei in schwarz gekleideten SS-Schergen, die Impfspritzen in der Hand hielten. In seinen Augen haben beide Fälle „sehr wenig“ miteinander zu tun.
Borrmann und Gall machten deutlich, dass man in Berufung gehen wolle. „Es geht nun darum, die heutige Fehlentscheidung des Amtsgerichts in den höheren Instanzen reparieren zu lassen“, so der Verteidiger.
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