Impfpflicht für Soldaten: RKI betont Wirksamkeit, zwei Offiziere wehren sich
In einem Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat ein Experte des Robert Koch-Instituts (RKI) die Wirksamkeit der Impfung unterstrichen.
„Der Schutz vor einer schweren Erkrankung ist ein halbes Jahr nach dem Booster auch bei der Omikron-Variante sehr stabil und nur leicht abnehmend“, sagte der Leiter der Impfprävention beim RKI, Ole Wichmann, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Schutz vor einem milden Verlauf oder einer Übertragung nehme mit der Zeit aber deutlich ab.
Offiziere klagen
Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei in erster und letzter Instanz zuständig.
Die Anwälte der Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass COVID-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei – insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Die Anwälte warfen dem RKI unter anderem vor, gewisse Daten für eine Einschätzung nicht zu berücksichtigen oder zu manipulieren.
Der Mediziner und Epidemiologe des RKI stützte seine Angaben neben den Meldedaten der Gesundheitsämter vor allem auf RKI-Studien und internationale Erhebungen. Aktuelle Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe will das RKI demnach in etwa zwei Wochen vorlegen. „An dem Schutz vor schweren Verläufen wird sich aber nichts ändern“, betonte Wichmann.
Heute soll zudem ein Experte des Paul-Ehrlich-Instituts zu den Impfstoffen gehört werden. Bereits am ersten Verhandlungstag im Mai hatte der Senat bis in den Abend hinein verhandelt. Damit ist auch am heutigen Dienstag zu rechnen. Einen weiteren Verhandlungstag hat der Senat für Mittwoch vorgesehen. Ob dann eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar.
Andere Impfungen seit Jahren vorgeschrieben
Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Allerdings sind die COVID-19-Impfstoffe, im Vergleich zu den Impfstoffen gegen die zuvor genannten Krankheiten, lediglich bedingt zugelassen.
Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine COVID-19-Impfung als verbindlich auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. (dpa/mf)
Epoch Times wird im Nachgang zu dem Termin ausführlich berichten.
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