Immunitätsaufhebung wegen Verdachts auf Volksverhetzung – Höcke sieht Versuch, AfD zu kriminalisieren

Der AfD-Politiker Björn Höcke sieht in der neuerlichen Immunitätsaufhebung einen erneuten Versuch, einen „prominenten Vertreter der Opposition in Deutschland zu kriminalisieren“.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, steht zum Bundesparteitag der AfD in der Sachsenarena.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, steht zum Bundesparteitag der AfD in der Sachsenarena.Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Epoch Times10. März 2023

Die Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ist erneut aufgehoben worden, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Das Votum im Thüringer Justizausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) am Freitag aus Ausschusskreisen erfuhr.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier.

„Allahu Akbar“

Höcke schrieb dazu bei Telegram:

„Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen!
Der alltägliche Verdrängungskrieg hat in Ludwigshafen-Oggersheim zwei weitere Opfer gefordert: Zwei Männer, 20 und 35 Jahre alt, wurden die zufälligen Opfer einer Messerattacke, ein weiterer wurde verletzt. Der Täter ist ein somalischer Asyl-Einwanderer und wurde von der Polizei durch Schusswaffengebrauch aufgehalten, bevor er noch weitere Unschuldige töten konnte.

Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen. Also nichts Besonderes. Es ist eben nur die „neue Realität“, an die wir uns nun gewöhnen sollen.

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Für problematisch befunden wurden zwei Textstellen: Der „alltägliche Verdrängungskrieg“ habe zwei Opfer gefordert: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffs „lebensunwertes Leben“ eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als „Aufstacheln zum Hass“ gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erklärte, Höcke werde nun zunächst Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen. Höcke ist Chef des Thüringer AfD-Landesverbands, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und beobachtet wird.

Höcke bezieht Stellung zum Volksverhetzungsvorwurf

Auf seinem Telegram-Kanal bezog Höcke Stellung zu dem Vorwurf. Dort erklärt er, dass das Immunitätsrecht einen Schutz vor einer übergriffigen Regierung nur noch ungenügend erfülle.

„Denn grundsätzlich verfügen die regierungstragenden Fraktionen – und damit eigentlich die Regierung – in unserem parlamentarischen System über die Mehrheit der Abgeordneten und damit auch über die Mehrheit im Justizausschuss, der über die Aufhebung der Immunität entscheidet.“

Für ihn sei leider klar, dass sich ein so konzipierter Justizausschuss nicht schützend vor einen Abgeordneten stelle, schon gar nicht, wenn er damit indirekt die Meinungsfreiheit eines AfD-Politikers schützen könnte, schreibt Höcke weiter. „Zu verlockend ist für die Kollegen vom Parteienkartell die Aussicht, der wirklichen Opposition mit der Aufhebung der Immunität politisch zu schaden.“

Er erklärt, dass sich in seinem Fall die Vorwürfe immer auf den „Anfangsverdacht von Meinungsäußerungsdelikten“ bezogen.

In seinen Augen sei die Meinungsfreiheit, „das zentrale Recht in einer Demokratie“, in der „Bunten Republik Deutschland“, auch jenseits der persönlichen Beleidigung, schon so stark eingeschränkt, wie in keinem anderen Land dieser Herrschaftsform.

„Bislang führte keine der Ermittlungen zu einer Verurteilung, was den Eindruck nur noch verstärkt, dass es nicht um die Herstellung von Recht geht, sondern alles nur dem Zweck dient, mich als prominenten Vertreter der Opposition in Deutschland zu kriminalisieren.“ Denn die Maßnahme als solche sei immer eine Schlagzeile wert: Die Immunität von Björn Höcke wird aufgehoben! Das bliebe in Erinnerung. „Wenn die Vorwürfe wie Seifenblasen zerplatzen, ist das keinen eigenen Artikel wert.“ (dpa/er)



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