Immer mehr Städte werden vom Gericht zu Fahrverboten verdonnert – Dank der radikalen Deutschen Umwelthilfe
Essen und Gelsenkirchen sind die nächsten: Laufend verdonnern die Verwaltungsgerichte weitere Großstädte zu Diesel-Fahrverboten. Tatsächlich sperrt bislang aber nur eine Stadt Dieselfahrer aus. Viele Behörden beachten die Urteile nämlich nicht. Dort streiten die selbsternannten Umweltschützer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weiter vor Gericht.
Hamburg war der Vorreiter
Die erste Stadt, die Fahrverbote eingeführt hat, ist Hamburg. Dieselautos, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Anlieger. Ein Verstoß kostet 20 Euro.
Angekündigt hat Fahrverbote bereits die Stadt Stuttgart. Hier müssen Diesel der Euronorm 4 und schlechter ab 2019 der Umweltzone fernbleiben. Auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. Eine Ausweitung auf Euro 5 muss Baden-Württembergs Landesregierung nach einem Gerichtsurteil nun vorbereiten – ob auch die neueren Diesel draußen bleiben müssen, will die Regierung aber weiterhin erst später entscheiden. Ein Verstoß soll in Stuttgart 80 Euro kosten.
Behörden in München, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt weigern sich – trotz Verurteilung
Obwohl die Gerichte in München, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt am Main die Landesregierungen angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen und anzuordnen, weigern sich die zuständigen Behörden, den Urteilen nachzukommen. Oft legen sie Berufung ein. Auch bei rechtskräftigen Urteilen wie in München und Düsseldorf versuchen die Landesregierungen, die Fahrverbote so weit möglich zu umgehen.
Daher klagt die DUH auf Zwangsgeld, das die Landesregierungen aber wenig beeindruckt – wandert das Geld doch nur von einer Haushaltsstelle in eine andere. Deshalb prüfen die Richter im Münchner Verfahren mittlerweile Beugehaft für Beamte und Minister.
In Köln und Bonn muss das Land Nordrhein-Westfalen ab April kommenden Jahres Fahrverbote einführen. In Köln ist davon die gesamte Umweltzone betroffen. Die Landesregierung hat aber bereits angekündigt, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.
Mainz: Berufung gegen das Urteil sollte eingelegt werden
In Mainz ist mittlerweile die Urteilsbegründung eingetroffen, nun hat die Stadt vier Wochen Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. Berlin wartet noch auf die schriftliche Begründung, bevor die Stadt weitere Schritte unternimmt. Hierzu rät der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger dringend: „Das nun schriftlich vorliegende Gerichtsurteil lässt einige Fragen offen, die erst in einer Berufungsverhandlung geklärt werden können. Sind etwa die Messstationen, auf denen das Verdikt gegen Mainz beruht, richtig positioniert? Sind Diesel-Fahrverbote wirklich verhältnismäßig?“
Erstaunlich findet Dr. Jan Bollinger auch, dass das Gericht den inoffiziellen Messungen durch sogenannte Passivsammler, die eine hohe Fehlerquote haben, Gewicht beimisst. Sein Fazit: „Ein Berufungsverfahren ist der sicherste Weg, um Fahrverbote zu vermeiden. Ansonsten, das wird aus der schriftlichen Urteilsbegründung deutlich, drohen Fahrverbote für Diesel bis Euronorm 5 in der gesamten Mainzer Altstadt einschließlich des Straßenzugs Kaiserstraße/Parcusstraße.“
Auch an das Land hat Dr. Jan Bollinger Forderungen: „In einem Berufungsverfahren sollte natürlich das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Mainz mit fachlicher Expertise zur Seite stehen. Ein Eingeständnis des Landesumweltamtes, dass man die Messstation Parcusstraße an der falschen Stelle aufgestellt hat, würde bereits das ganze Fundament, auf dem die Diesel-Fahrverbote in Mainz beruhen, brüchig machen.“ Dr. Jan Bollinger kündigt ferner eine große Anfrage der AfD-Fraktion zu den genannten kritischen Fragen an.
Essen, Gelsenkirchen und die A40
Nach Essen und Gelsenkirchen folgt Darmstadt am 21. November und dann Wiesbaden am 21. Dezember. Insgesamt streitet die DUH derzeit vor Gericht für Fahrverbote in 29 Städten. In den kommenden Monaten sollen daraus 34 werden.
Nun auch Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag angeordnet, dass beide Städte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen. Gelten sollen die Einschränkungen ab 1. Juli kommenden Jahres, wie das Gericht mitteilte. In Essen ist demnach mit der durch das Stadtgebiet verlaufenden A40 erstmals auch eine Autobahn betroffen.
In Essen ist die derzeitige grüne Umweltzone von den Fahrverboten betroffen, in der nach Anordnung des Gerichts eine „blaue Umweltzone“ errichtet werden soll. In dieser Zone müsse ein Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 und ab September auch der Klasse Euro 5 eingeführt werden, führte das Gericht aus.
In Gelsenkirchen ist im Stadtgebiet die Kurt-Schumacher-Straße betroffen. Die DUH sprach vom „bisher stärksten Urteil für den Gesundheitsschutz“.
Radikale Ziele eines umstrittenen Vereines
Die Ambitionen der Deutschen Umwelthilfe sind radikal – der Verein ist weit umstritten. Wissenschaftler betonten bereits mehrmals: Es gibt keine Beweise dafür, dass Menschenleben durch Autoabgase gefährdet sind.
Im Gegenteil: Es lasse sich in verschiedenen Studien erkennen, „dass die Stickoxidbelastung der Luft seit Langem zurückgeht und dass die Menschen immer länger leben. Das ist, was den Statistiken wirklich seriös zu entnehmen ist. Es geht uns so gut, dass uns schon eine geringe Belästigung bedrohlich erscheint. Woran wir leiden, ist das Prinzessin-auf-der-Erbse-Syndrom,“ sagte der Wirtschaftsprofessor Walter Krämer den „Stuttgarter Nachrichten“.
Die Deutsche Umwelthilfe wird von der Bundesregierung, der EU und auch von fragwürdigen Sponsoren – wie dem japanischen Autohersteller Toyota – unterstützt und gesponsert.
AfD Bundestagsabgeordnete Mario Mieruch meinte in Bezug auf die DUH und die Diesel-Debatte: „Blickt man hinter die Kulissen, so zwängt sich einem der Eindruck regelrecht auf, dass sich mit dem Gang durch die Institutionen ein dichtes Geflecht von Organisationen gebildet hat, welches über die richtigen Verbindungen in den Ministerien Fördergelder wie am Fließband abgreift.“
Der kleine Verein mit rund 300 Mitgliedern überzieht ganz Deutschland mit Klagen.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb dazu:
Wenn die Deutsche Umwelthilfe, die hinter den Klagen gegen die Städte steckt, die Autoindustrie wegen der Stickstoffoxide der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge in Tausenden Fällen bezichtigt, hat sie deshalb jedes Mass verloren.“
Kritiker sagen, die Dieselfahrverbote kämen einer Enteignung der deutschen Bürger gleich. (afp/so)
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