Im Supermarkt erstochen: Lebenslange Haft für Mord an Afghanin aus religiösen Gründen
Im Fall eines auch aus religiösen Gründen verübten Mordes an einer zum Christentum konvertierten Afghanin ist der angeklagte Landsmann des Opfers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Außerdem stellte das Landgericht Traunstein einem Sprecher zufolge die besondere Schwere der Schuld fest. Neben den religiösen Gründen nahm das Gericht auch Unzufriedenheit des vor der Abschiebung nach Afghanistan stehenden Flüchtlings als Motiv an.
Der Fall im oberbayerischen Prien am Chiemsee hatte Ende April vergangenen Jahres über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Afghane die vierfache Mutter vor einem Supermarkt, weil sie ihn zuvor wiederholt gefragt hatte, ob er auch vom Islam zum Christentum konvertieren wolle. Dem Gerichtssprecher zufolge kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Täter verärgert gewesen sei, immer wieder von der Frau auf die Religion angesprochen worden zu sein.
Außerdem sei er bei dem Zufallstreffen am Tattag verärgert gewesen über die unterschiedliche Lebenssituation zwischen ihm und seinem späteren Opfer. Während er isoliert in einer Flüchtlingsunterkunft lebte und ihm die Abschiebung drohte, sei die Frau vollkommen integriert gewesen. Damit habe ein Motivbündel vorgelegen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung hatte plädiert, nicht die besondere Schwere der Schuld zu verhängen. Durch diese ist eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren praktisch ausgeschlossen.
Der Afghane hatte laut Urteil am Tattag gesehen, wie die 38-Jährige mit zwei ihrer vier Kinder zum Einkaufen ging und daraufhin aus seiner Asylbewerberunterkunft ein Messer geholt. Mit dem fast 20 Zentimeter langem Messer fügte er seinem Opfer vor den Augen der fünf und elf Jahre alten Kinder 16 Stiche zu und verletzte sie tödlich.
Mehrere Zeugen, die den Mann mit einem geworfenen Einkaufwagen und einem zur Abwehr eingesetzten Bauzaun stoppen wollten, konnte den Angreifer nicht abhalten. (afp)
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