Illegaler Flüssigerdgasexport nach Schweden? Umwelthilfe zeigt Deutsche ReGas an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Deutsche ReGas eingeleitet. Grund ist die Verschiffung von LNG vom Terminal in Mukran auf Rügen nach Schweden. Das LNG-Beschleunigungsgesetz erlaube nur die Versorgungssicherung in Deutschland – nicht den Export.
Die fast 300 Meter lange «Energos Power» läuft begleitet von Schleppern in den Hafen von Mukran ein.
Die fast 300 Meter lange „Energos Power“ bei ihrem Einlauf in den Hafen von Mukran.Foto: Stefan Sauer/dpa
Von 20. September 2024

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Anzeige gegen die Deutsche ReGas als Betreibergesellschaft des LNG-Terminals in Mukran auf Rügen erstattet. Dies teilte der Verein am Donnerstag, 19. September, in einer Pressemitteilung mit. Hintergrund ist die Verladung von LNG (liquefied natural gas; Flüssigerdgas), das an das Terminal geliefert wurde, und dessen Weiterverschiffung nach Schweden.

DUH weist auf Zweck des beschleunigten Verfahrens hin

Die DUH betrachtet dieses Vorgehen als illegal. Das LNG-Beschleunigungsgesetz, das die Errichtung des Terminals am Standort Mukran ermöglicht hatte, ermächtige die Betreiber lediglich zur Regasifizierung von LNG und dessen Einspeisung in das deutsche Gasnetz. Zweck der Anlage sei ausschließlich die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die heimische Bevölkerung.

Vor dem Hintergrund der befürchteten Gasmangellage nach dem Beginn des Ukraine-Krieges hatte das LNG-Beschleunigungsgesetz eine Genehmigung von Anlagen im Eiltempo ermöglicht. Unter normalen Umständen würde ein Verfahren zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung mehrere Jahre und deutlich strengere Prüfungen in Anspruch nehmen.

Es hatte auch bereits im Vorfeld Bedenken bezüglich des Standorts gegeben und Befürchtungen, die Anlage könnte negative Auswirkungen auf Umwelt und Tourismus haben. Auch deshalb pocht die DUH auf eine restriktive Auslegung der Betriebsgenehmigung.

Verladung und Verschiffung von LNG „sicherheitsrelevant und genehmigungspflichtig“

Nach Überzeugung der NGO umfasst diese jedenfalls nicht die Verladung und Weiterverschiffung von LNG nach Schweden. Deshalb fordert die DUH das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Untersagung dieser Praxis auf. Zudem hat sie eine Sachverhaltsdarstellung an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) gerichtet, von dem der Genehmigungsbescheid ausgestellt wurde.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärt, die Deutsche ReGas habe „Vertrauen verspielt“. Der Weiterverkauf von LNG nach Schweden zeige, dass es ihr nicht um hiesige Versorgungssicherheit, sondern „stattdessen um Spekulationsgeschäfte großer Gaskonzerne“ gehe.

Die Verladung und Weiterverschiffung des LNG aus dem Terminal seien „weder Gegenstand der Antragsunterlagen noch der Genehmigung“. Beides seien jedoch sicherheitsrelevante und genehmigungspflichtige Vorgänge, die „nicht sorglos in der unmittelbaren Nähe des Fähranlegers vollzogen“ werden dürften. Die DUH fordert die Landesregierung in Schwerin dazu auf, die „Fortsetzung des offenbar illegalen Betriebs zu untersagen“.

DUH sieht nicht bedachte Gefahren – Betreiber hingegen keine Risikoerhöhung

Beim Betreiber ist man anderer Auffassung. Dort sieht man keine Risikoerhöhung durch die Verladung und Verschiffung des LNG, das ohnehin an den Terminal gebracht worden wäre. Die Versorgungssicherheit wäre auch nicht gefährdet, da lediglich LNG weiterverschifft würde, das ohnehin nicht zeitnah für die Regasifizierung und Einspeisung in die deutschen Netze vorgesehen sei.

In einer Situation, in der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck selbst die Gefahr einer Mangellage bei der Gasversorgung für gebannt erklärt hat, will der Betreiber den sogenannten Reload als Geschäftsmodell ausbauen.

Für Gasversorger schaffe dies Vorteile, da Transportkosten geringer seien und vor allem im Winter mit mehr LNG-Schiffen zu rechnen sei. Diesen stünde nun ein weiterer Umschlagort neben Rotterdam, Zeebrügge oder spanischen Häfen zur Verfügung. Die Deutsche ReGas sieht offenbar die Chance, sich als Zwischenhändler im Ostseeraum zu etablieren.

Sie äußert sich in einer eigenen Erklärung zufrieden über den Start ihres Reload-Services. Anfang der Woche hatte das Tankschiff „Coral Energy“ bis zu 15.000 Kubikmeter LNG zum Weitertransport nach Schweden aufgenommen. Die Reload-Tätigkeit diene auch der Sicherung der Versorgung von Anrainerstaaten. Die Deutsche ReGas sieht diese auch durch § 28a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und eine Freistellung durch die Bundesnetzagentur gedeckt.

Umweltministerium: Deutsche ReGas soll Geschäftsmodell „LNG-Umschlag“ erklären

Mittlerweile hat sich das Umweltministerium in Schwerin zu Wort gemeldet. Dort äußerte eine Sprecherin gegenüber dem „Münchner Merkur“, dass der Betrieb des LNG-Terminals als Gaslager Gegenstand der Genehmigung war. Dieser solle dem Zweck der „Anlieferung und Zwischenspeicherung von LNG zur Regasifizierung und Einspeisung als Erdgas in das deutsche Gasnetz“ dienen. Weiter hieß es in der Mitteilung:

„Ein Umschlagen von LNG war dahingegen in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen.“

Das Ministerium teilt mit, es habe die Deutsche ReGas zur Einreichung „einer detaillierten Beschreibung des neuen Geschäftsmodells ‚LNG Umschlag‘ und der Vorlage technischer Nachweise“ aufgefordert. Anschließend wolle man den Umfang der Änderung des Geschäftsmodells prüfen – und ob dafür eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bestehe.



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