„Identitäre Bewegung“ strebt Parteienprivileg an – Antritt zur Bundestagswahl vorerst gescheitert

Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) darf wegen eines Formfehlers nicht zur Bundestagswahl antreten. Die Gruppierung hatte eine Beteiligung an der Wahl angekündigt, wollte jedoch keinen Wahlkampf machen. Von einer Umwandlung in eine Partei könnte sich die Gruppierung Schutz vor einem Verbot versprechen.
Titelbild
Polizisten stehen neben Aktivisten der „Identitären Bewegung“ auf dem Brandenburger Tor. (Archivbild).Foto: Paul Zinken/dpa/dpa
Von 14. Januar 2025

Die sogenannte Identitäre Bewegung darf aufgrund eines Formfehlers nicht zur Bundestagswahl antreten. Dies hat der Bundeswahlausschuss am Montag, 13.1., in einer Sitzung entschieden. Grund dafür sei ein gravierender Formfehler auf dem Zulassungsantrag.

Demnach hat die von allen Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte Gruppierung die Beteiligungsanzeige nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. Es wäre erforderlich gewesen, dass diese im Vorfeld von mindestens drei Vorstandsmitgliedern unterschrieben werde. Tatsächlich hätten Bundeswahlleiterin Ruth Brand zufolge alle erforderlichen Unterschriften gefehlt.

„Identitäre“ müssten immer noch Unterstützungsunterschriften sammeln

Die Gruppierung hat nun die Möglichkeit, innerhalb von vier Tagen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzubringen. Sollte diese Erfolg haben, müssten die „Identitären“ für eine Kandidatur immer noch Unterstützungserklärungen einreichen. Im Fall von Erststimmenkandidaten wären – vorausgesetzt, es fand zuvor eine Nominierungsversammlung statt – je 200 Unterschriften im Wahlkreis wahlberechtigter Personen erforderlich.

Für eine Landesliste müssten Unterschriften von mindestens 0,1 Prozent der bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Land Wahlberechtigten, höchstens jedoch 2.000 Personen, vorgelegt werden. Die Anzahl der Personen, die persönlich und handschriftlich bei der Wahlbehörde unterschreiben müssen, variiert demzufolge.

In Bremen ist die Hürde mit 460 Personen am niedrigsten, 756 sind im Saarland erforderlich, 1.299 in Hamburg. Mecklenburg-Vorpommern verlangt 1.315 gültige Unterstützungsunterschriften, Thüringen 1.708 und Sachsen-Anhalt 1.790. In allen anderen Bundesländern müssen die vollen 2.000 Unterschriften erbracht werden.

„Keine Konkurrenz für andere rechte Alternativen“

Ob die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) zuvor nicht explizit als Partei, sondern als „e. V.“ aufgetreten ist, ist für eine Zulassung zur Wahl nicht zwingend relevant. Der Bundeswahlausschuss prüft bei der Feststellung der Parteieigenschaft, ob die Organisation in der Lage ist, ernsthaft im Parlament mitzuwirken. Dies müsste bejaht werden, sobald Mitgliederzahl, finanzielle Ausstattung und Struktur nichts Gegenteiliges nahelegen.

Die „Identitären“ hatten auf X angekündigt, dass die IBD erstmals bei der vorgezogenen Wahl gelistet sein würden. Es werde jedoch keine Beteiligung am Wahlkampf geben, da man keine „Konkurrenz für andere rechte Alternativen“ sein wolle.

Das vom früheren SPD-Landespolitiker in Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb gegründete Portal „Endstation Rechts“ geht davon aus, dass die „Identitären“ sich gegen ein mögliches Verbot absichern wollen. In einem Beitrag auf Facebook äußert das Portal:

Es dürfte den Kadern vor allem um den Schutz durch das Parteienprivileg gehen. Nur das Bundesverfassungsgericht könnte dann auf Antrag ein Verbot aussprechen.“

Als Partei vor Verbot sicherer?

Einen solchen Weg hätten auch der „Dritte Weg“ oder die – aus den Resten der „Deutschen Volksunion“ (DVU) heraus gegründete – Partei „Die Rechte“ gewählt. Beide hätten eine Organisationsstruktur geschaffen, in die sich Angehörige neonationalsozialistischer „Kameradschaften“ aus Bayern und NRW eingegliedert hätten.

Die Eigenschaft als Partei würde einem möglichen Verbot durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat entgegenstehen. Zwar haben Verfassungsschutzbehörden und Beobachter wie „Endstation Rechts“ wenig Zweifel daran, dass auch die „Identitären“ eine aktiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung einnehmen. Ähnlich wie im Fall der NPD würde ein Verbot jedoch am Erfordernis der tatsächlichen Fähigkeit zur Umsetzung ihrer verfassungswidrigen Ziele scheitern.

Eine entsprechende Vereinigung müsste nur ihre Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz wie die Abhaltung von Parteitagen einhalten. Zumindest in einem Bundesland müsste sie auch „den ernsthaften Willen zur Beteiligung an der Willensbildung“ nachweisen – durch Wahlantritte. Gelingt dies nicht, wäre eine Aberkennung der Parteieigenschaft jedoch möglich.

Schafft Auflösung der JA ein Rekrutierungspotenzial für „Identitäre“?

In Frankreich ist die „Génération identitaire“ verboten, in Österreich darf das Logo aufgrund des „Symbole-Gesetzes“ nicht verwendet werden. Vonseiten der AfD besteht offiziell ein Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber den „Identitären“. Die auf dem Bundesparteitag am Wochenende beschlossene Auflösung der „Jungen Alternative“ (JA) könnte jedoch ein zusätzliches Zielpublikum für die IBD schaffen.

Im Vorfeld der Partei ist die Maßnahme nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Einige Exponenten klagen auf X über „Verrat“ und machen Parteichefin Alice Weidel schwere Vorwürfe, die Partei „einfach nur zur zweiten CDU“ machen zu wollen.



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