Düsseldorf: Prozessauftakt gegen 47-jährige IS-Rückkehrerin aus Köln

Hochzeit per Skype, Hausbesetzung in Syrien. Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat steht eine Frau aus Köln nun vor Gericht. Sie wurde bei ihrer Einreise im Oktober 2018 in Deutschland festgenommen.
Titelbild
Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin wurde bei ihrer Einreise festgenommen. Jetzt steht sie vor OLG DüsseldorfFoto: BULENT KILIC/AFP/Getty Images
Epoch Times12. August 2019

Vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss sich seit Montag eine 47-jährige Deutsche wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verantworten.

Die Frau aus Köln soll im Jahr 2015 mit ihrem damals achtjährigen Sohn nach Syrien gereist sein. Sie kündigte laut einem Gerichtssprecher zu Beginn des Verfahrens an, sich zu den konkreten Vorwürfen nicht äußern zu wollen.

Laut Anklage soll die Frau im Januar 2015 noch in Deutschland per Skype einen IS-Kämpfer aus Herford geheiratet und diesen dann im darauffolgenden Monat in der Türkei getroffen haben.

Mit ihm und ihrem damals achtjährigen Sohn sei sie dann nach Syrien gereist. Von dort soll sie vom IS in den Irak gebracht worden sein.

Um den Gebietsanspruch des IS in einer besetzten Gegend zu festigen, soll K. mit ihrer Familie ein Haus bezogen haben, dessen schiitische Bewohner von der Dschihadistenmiliz vertrieben worden waren. Dies stellt laut Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum dar.

Der Ehemann von K. wurde Ende 2015 getötet, im Herbst 2016 verließ sie laut Anklage mit ihrem Kind den IS und ging zunächst in die Türkei.

Im vergangenen Oktober kehrte sie von dort nach Deutschland zurück und wurde bei ihrer Einreise am Düsseldorfer Flughafen festgenommen. Für den Prozess gegen K. beraumte das Gericht zunächst insgesamt 18 Verhandlungstage bis Ende Oktober an. (afp/sua)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion