Horst Mahler: Holocaust „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ – Vater der RAF und späterer Holocaust-Leugner abgetaucht
Der wegen Volksverhetzung verurteilte Horst Mahler ist vor Antritt einer neuen Haftstrafe abgetaucht. Der 81-Jährige habe trotz Ladung die Fortsetzung seiner Haft in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel gestern nicht angetreten, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums.
Mahler hatte gestern in einer Videobotschaft angekündigt, dass er in einem anderen Land um Asyl bitten werde. Der einstige Linksextreme und spätere NPD-Anwalt sagte, er werde der „Ladung zum Strafantritt“ nicht nachkommen. Stattdessen werde er „in einem aufnahmebereiten souveränen Staat politisches Asyl erbitten“.
Der Rechtsextremist hatte im Sommer 2015 wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung erhalten, sollte nun aber wieder ins Gefängnis.
Vater der „Rote-Armee-Fraktion“
Horst Mahler war 1970 Initiator (mehr als nur Gründungsmitglied) der Rote-Armee-Fraktion. Er fokussierte und organisierte die Gründung der RAF, deren spätere Mitglieder zu den Zeiten der Kaufhausbrandstiftungen noch keiner militanten Organisation angehörten.
Wegen Unruhen vor dem Axe-Springer Haus wurde er im März 1970 zu zehn Monaten Gefängnis mit Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt, floh aber zusammen mit Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und dem am 14. Mai 1970 gewaltsam aus dem Gefängnis befreiten Andreas Baader sowie weiteren Sympathisanten der RAF nach Jordanien zu den palästinensischen Guerillas. Dort wollten sie sich für den „bewaffneten Kampf“ ausbilden lassen.
Nach Erkenntnissen während seiner ersten Haftzeit von 1970 bis 1980 löste sich Mahler vom Marxismus, später wandte er sich nationalsozialistischen Auffassungen zu. Von 2000 bis 2003 war Mahler Mitglied der NPD, welche er im NPD-Verbotsverfahren anwaltlich vertrat. Danach stieg er aus der Partei aus.
Horst Mahler engagierte sich eine Zeitlang beim Deutschen Kolleg, von dem er sich aber 2003 nach internen Differenzen wieder trennte und sich forthin der „Reichsbürgerbewegung“ widmete.
2009: Mahler muss in Gesinnungshaft
Im Februar 2009 wurde Horst Mahler vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mahler bezeichnete unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ und bestritt, dass die systematische Judenverfolgung im „Dritten Reich“ stattgefunden habe.
Nur einen Monat später wurde Mahler wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts vom Landgericht Potsdam erneut verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er in mehreren Fällen wiederholt den Völkermord an den Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet hat. (Quelle: https://www.hdg.de/lemo/biografie/horst-mahler.html)
Weitere Hintergrund-Informationen
Darauf folgend erstellte Mahler in seiner Haft einen Musterantrag Holocaustprozess. Diesen veröffentlichte er anläßlich einer Presseerklärung zum Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes der BRD vom 4. November 2009, Jürgen Rieger betreffend, am 6. Dezember 2009.
Am 17. Juli 2015 wurde Mahlers Haft wegen „Vollzugsuntauglichkeit“ unterbrochen, er war schon am 29. Juni wegen einer schweren Sepsis in das Asklepios Fachklinikum verlegt worden. Nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums verbrachte Mahler einige Zeit auf einer neurologischen Intensivstation (bis 2. Juli auf der Intensivstation), wurde anschließend in das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verbracht und erst am 8. Juli in eine medizinische Fachabteilung, die nicht zur JVA Brandenburg gehört, verlegt.
Am 19. August 2015 fand die mündliche Verhandlung bezüglich einer Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe vor der Kammer statt. Mahler konnte aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen. Sein Rechtsanwalt beschrieb ihn als „psychisch gebrochenen Mann“, nach der Amputation des linken Unterschenkels sei nun auch das rechte Bein gefährdet, hieß es.
Nachdem die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015 die über 10-jährige Gefängnisstrafe nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur vierjährigen Bewährung ausgesetzt hatte, wurde Horst Mahler am 6. Oktober 2015 nicht nur vom Vollzug verschont, sondern offiziell auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft München legte hierauf Beschwerde ein, ebenso widersprach die Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel der Entscheidung zur Haftentlassung. Anfang 2016 hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung zur Bewährung auf. Zudem gibt es eine neue Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen eines Aufsatzes, den Mahler in der Haft verfasst hatte. Dieser kursiert im Weltnetz und wird ihm als Verstoß gegen den herrschenden und mit Vorschriften abgesicherten Shoaismus ausgelegt. (Quelle: Metapedia) (so/dpa)
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