Horror-Clowns: Neue Übergriffe mit Baseballschläger und Kettensäge – GdP-Chef verurteilt Angriffe scharf
Ein Täter in einem Clownskostüm hat einen 19-Jährigen in Rostock angegriffen und mit einem Baseballschläger verletzt. In Wesel erschreckte ein weiterer „Clown“ eine 48-jährige Frau mit einer Kettensäge.
Wie die Polizei in der Nacht mitteilte, habe der Unbekannte den Mann bei der Tat am Donnerstagmorgen zu Boden geschubst und bedroht. Auch ein 15-Jähriger wurde in Rostock von einem Grusel-Clown bedroht. Der Verkleidete sei mit einem Messer in der Hand auf den Jugendlichen zugelaufen. Daraufhin flüchtete der 15-Jährige unverletzt.
Bereits am Donnerstag war ein ähnlicher Fall aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden, bei dem eine 22-Jährige in Greifswald von einem Mann in einem Clownskostüm erschreckt worden war. Ob es einen Zusammenhang gibt, war zunächst unklar.
In Wesel führte eine 48-Jährige am Donnerstagabend einen Hund aus, als der Clown plötzlich aus einem Busch trat. Mehrfach habe der Verkleidete versucht, die Kettensäge zu starten. Erschrocken rannte die Frau zurück in ihre Wohnung und alarmierte die Polizei. Eine Fahndung nach dem Unbekannten blieb zunächst erfolglos.
In den vergangenen Tagen ist es in Deutschland mehrfach zu Vorfällen mit sogenannten Grusel-Clowns gekommen, bei denen Passanten zum Teil auch Verletzungen davon trugen. Auch in Wesel hatte schon am vergangenen Samstag ein vermeintlicher Clown zwei Männer mit Messer und Pistole erschreckt. In den USA ist bereits seit einigen Wochen von unheimlichen Clowns die Rede.
„Das sind schwerste Straftaten“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, hat die jüngsten Angriffe der Horror-Clowns in Deutschland verurteilt. Auch wenn es sich um als Clowns maskierte Täter handele, seien die Übergriffe „alles andere als komisch“, sagte Malchow den „Ruhr Nachrichten“ (Samstagausgabe): „Das sind schwerste Straftaten.“
Wer bereit sei, jemandem Todesangst einzujagen und mit Messer oder Kettensäge auf Menschen loszugehen, der nehme Verletzungen oder gar den Tod seines Opfers in Kauf, erklärte der GdP-Chef. Wenn Menschen sich bedrängt und eingeschüchtert fühlten, könne das als Körperverletzung verfolgt werden.
Horror- oder auch Grusel-Clowns erschrecken seit einiger Zeit in den USA immer wieder Passanten oder Autofahrer. Vor kurzem wurden auch erste Vorfälle aus Großbritannien und Schweden gemeldet. (dpa/afp)
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