Homöopathie erreicht Petitionsausschuss – Quorum mit fast 200.000 übererfüllt

Nach dem 128. Deutschen Ärztetag Mitte Mai kochte die Debatte um die Erstattung ärztlicher homöopathischer Leistungen hoch. Nun muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik befassen.
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Viele Menschen schätzen die Homöopathie, wie Umfragen zeigen.Foto: iStock
Von 3. Juni 2024

Am 3. Juni 2024 ab 12:15 Uhr befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung zum Thema Homöopathie. Petent ist das Patientenbündnis „weil’s hilft! Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam“, das von Dr. Stefan Schmidt-Troschke, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Berlin, im Jahr 2018 ins Leben gerufen wurde. Im Zusammenhang mit dieser Arbeit bemüht sich der Mediziner seit Jahren um bessere Bedingungen für eine am Ganzen orientierte integrative Medizin.

Die Petition spricht sich gegen die geplante Streichung und für die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus, „um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen“.

Negative Folgen für chronisch Kranke

Das Bündnis bezeichnet die von der Regierung beabsichtigte Streichung dieser Krankenkassenleistungen als „Diskriminierung“.

„Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen“, so das Bündnis in seiner der Epoch Times vorliegenden Petition. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel könnten hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.

Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht“, begründet das Bündnis seine Forderung.

Dr. Stefan Schmidt-Troschke bedauert, dass die Bedürfnisse der Patienten bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „nach wie vor kein Gehör“ finden. Daher zeigte er sich erfreut, das Anliegen der Patienten während der Anhörung direkt an die Politiker weiterzutragen.

„Wir werden deutlich machen, dass derartige Maßnahmen über die Köpfe der Menschen hinweg weder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung noch zum Vertrauen in die Politik beitragen“, so Schmidt-Troschke in einer Pressemitteilung.

Kostensteigerung befürchtet

Außerdem würden Homöopathie und anthroposophische Medizin helfen, Kosten zu senken, betont das Bündnis. Diverse Studien seien zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden.

„Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen“, so das Bündnis weiter.

Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren sei „weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend“. „Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben“, fordert das Bündnis.

Umfrage zeigt Beliebtheit der Homöopathie

In einer 2023 geführten Umfrage kam das Institut für Demoskopie Allensbach zu dem Fazit: „Die Daten zeigen, dass es heute zwar durchaus viele Vorbehalte gegen Naturheilverfahren gibt, aber nur bei einer Minderheit eine ausgeprägte Ablehnung.“

Die Forderung, dass Krankenkassen die Kosten für homöopathische Arzneimittel nicht mehr erstatten sollten, wurde lediglich von 20 Prozent der 1.046 Befragten unterstützt. 48 Prozent votierten dafür, dass die Kosten zu erstatten sind, während 32 Prozent sich nicht klar positionierten.

In der Umfrage sprachen sich rund 70 Prozent gegen ein Verkaufsverbot von homöopathischen Arzneimitteln aus.

Die Petition hatte innerhalb von vier Wochen das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen übererfüllt; online waren es 58.516. Auf analogem Weg wurden 137.100 Unterstützerunterschriften abgegeben, heißt es vom Bundestag. Insgesamt also rund 200.000 Unterschriften.



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