Höchstrichterliches Urteil: Deutsche Sozialhilfe für EU-Bürger schon nach 6 Monaten Aufenthalt

Die kommunalen Spitzenverbände rechnen dadurch mit Mehrkosten von 500 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr.
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Soziaalleistungen sind bisher von den Kommunen zu finanzieren, nicht vom Bund.Foto: AFP/Getty Images
Epoch Times9. Dezember 2015

Wenn man in Deutschland keine Arbeit findet, aber als EU-Bürger schon mindestens ein halbes Jahr hier einen „verfestigten Aufenthalt“ hinter sich gebracht hat, dann kann man in Zukunft Sozialhilfe beantragen. So hat es der 4. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel am 2. Dezember entschieden.

Geklagt hatte ein rumänischer Familienvater, der nach mehreren erfolglosen Versuchen, mit Arbeit Geld zu verdienen, bei den Behörden Hartz IV beantragt hatte, vergeblich. Das Gericht entschied in diesem Fall der rumänischen Familie, die bereits seit 2008 im Ruhrgebiet lebt. (Az.: B 4 AS 44/15 R)

Wie Jan Fleischhauer im „Spiegel“ sarkastisch kommentiert, wurde die Hartnäckigkeit des Rumänen vor Gericht jetzt belohnt und „Dank der Fürsorge der vier Richter in Kassel erhalten er und seine Frau jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient.

Die Badische Zeitung sammelte nüchtern Stellungnahmen dazu: „Das Urteil ist nur schwer nachzuvollziehen", erklärt Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, „die Sozialhilfe war gerade nicht für Erwerbsfähige gedacht." Nach Einschätzung des Landessozialgerichts Essen könnten bundesweit rund 130 000 Menschen von dem Urteil profitieren, vor allem Zugezogene aus Rumänien und Bulgarien. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen daher mit Mehrkosten von 500 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. „Es muss ernsthaft geprüft werden, ob die Rechtslage wirklich so bleiben kann, wie sie jetzt vom Bundessozialgericht ausgelegt wurde."

„Damit ist klar, dass das verfassungsrechtliche Grundrecht auf ein Existenzminimum auch für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gilt, die in Deutschland leben“ jubelte  Wolfgang Strengmann-Kuhn MdB (Grüne). Einen Kommentar, wer den zu erwartenden Sozialtourismus nach Deutschland bezahlen soll, gab er nicht. Soziaalleistungen sind bisher von den Kommunen zu finanzieren, nicht vom Bund.

Und noch einmal Jan Fleischhauer:Von jemandem, der aus Osteuropa einreist, darf man erwarten, dass er wieder heimfährt, wenn sich seine Hoffnungen zerschlagen.

Überall in Europa votieren Bürger für nationalistische Parteien, weil sie den Eindruck haben, dass man über ihre Interessen hinweggeht. Nur in Deutschland hat sich bislang keine dezidiert europafeindliche Kraft etablieren können. Aber das lässt sich ändern. Es braucht lediglich ein paar weitere Urteile wie das aus Kassel.“ (rls)



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