Hitzige Debatte im Bundestag: Fraktionen lehnen AfD-Antrag zum erneuten Vizepräsidenten-Wahlgang ab

Die AfD kämpft beharrlich darum, einen Vizepräsidentenposten im Bundestag zu bekommen. Nun blitzt sie mit dem Wunsch ab, ganz kurzfristig einen neuen Wahlgang auf die Tagesordnung zu setzen. Auch ein zweites Thema sorgt bei der AfD für große Empörung.
Epoch Times24. Oktober 2019

Der seit Monaten andauernde Streit im Bundestag über einen Vizepräsidentenposten für die AfD hat im Plenum für eine scharfe verbale Auseinandersetzung gesorgt. Auslöser war ein AfD-Antrag, kurzfristig einen neuen Wahlgang auf die Tagesordnung zu setzen.

Die anderen Fraktionen verweigerten dies mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestags, die dafür eine Dreiwochenfrist vorsieht. Die AfD argumentierte, diese Vorschrift werde nie angewandt.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, warf den anderen Parteien „politische Willkür“ vor. Im Gegenzug nannte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, das Vorgehen der AfD ein „Attentat auf die Integrität und Arbeitsfähigkeit“ des Bundestages, weil diese angekündigt habe, das Parlament mit Wahlanträgen zu fluten.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) schritt in der kurzen, aber heftigen Debatte mit einem Ordnungsruf gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch ein, nachdem diese in einem Zwischenruf Buschmann als „Terroristen“ bezeichnet hatte.

Anschließend fing sich Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) beinahe ebenfalls einen Ordnungsruf ein, weil er sich bei Schäuble beschwerte, dass ein Ordnungsruf für eine solche Bemerkung zu wenig sei.

Der AfD-Abgeordnete Paul Viktor Podolay war Ende September im ersten Wahlgang durchgefallen. Vor ihm hatten sich für die AfD schon drei andere Kandidaten erfolglos um den Vizepräsidentenposten beworben. Sie alle waren jeweils dreimal bei den Abstimmungen durchgefallen. Eigentlich steht jeder Fraktion ein Vizepräsidentenposten zu, sie muss für ihren Kandidaten aber eine Mehrheit bekommen.

Für Empörung sorgt bei der AfD auch weiterhin die Auseinandersetzung mit Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD). Dieser hatte die AfD nach dem Anschlag von Halle in der „Welt“ als „politischen Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnet, wogegen die AfD über Anwälte vorging.

Deren Abmahnungsschreiben habe Roth auf Twitter veröffentlicht und seine Behauptung „in verschärfter Form“ wiederholt, kritisierte der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, am Donnerstag. Obwohl bei den Anwälten Mord- und Attentatsdrohungen gegen sie eingegangen seien, habe Roth auch die zweite Abmahnung der Anwälte getwittert.

Damit habe Roth „wieder die Stimmung angeheizt“, sagte Brandner. In einer der Drohungen sei ein „Befreiungsanschlag“ auf das Büro der Anwälte angekündigt worden, verbunden mit dem Hinweis, der Bundestag „bleibt selbstverständlich nicht davon verschont“.

Die AfD habe sich entschieden, wegen der Drohungen aus einer „Fürsorgepflicht“ gegenüber den Anwälten und dem Bundestag heraus die Sache nicht weiter zu eskalieren und nicht weiter rechtlich gegen Roth vorzugehen. (dpa/er)



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