Hitlerglocke von Herxheim darf hängen bleiben
Die sogenannte Hitlerglocke von Herxheim in Rheinland-Pfalz darf hängen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, dass ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats rechtlich nicht zu beanstanden sei. Es wies damit die Klage eines Deutschen jüdischen Glaubens ab, der darin eine „unzumutbare Verspottung und Verhöhnung der Opfer des Hitlerterrors und des Holocaust“ und deren Nachfahren sieht. (Az. 10 A 11557/18.OVG und 10 A 11561/18.OVG)
Auf der im Turm der evangelischen Jakobskirche hängenden Glocke aus dem Jahr 1934 steht die Inschrift „Alles fuer’s Vaterland, Adolf Hitler“. Dass die Glocke nach Bekanntwerden der Aufschrift hängen gelassen wurde, stieß auf scharfe Kritik unter anderem des Zentralrats der Juden in Deutschland. Der Herxheimer Gemeinderat begründete das Hängenlassen damit, dass dies als „Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“ geschehe. Der Bürgermeister sagte zudem, das Läuten der Glocke diene „der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit“.
Die Klagen gegen den Beschluss und die Äußerung des Bürgermeisters wurden im Oktober in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Auch wenn die Frage, ob die Glocke hängen bleiben solle, „politisch durchaus unterschiedlich“ beantwortet werden könne, sei die Entscheidung des Gemeinderats rechtlich nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Der Gemeinderat distanziere sich mit seinem Beschluss „von der menschenverachtenden Gewalt- und Willkürherrschaft“, so dass im Hängenlassen der Glocke „keine Verharmlosung oder gar Billigung der Judenverfolgung“ zu sehen sei. (afp)
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