Hitler-Parodie ist kein „rechtsradikales Gedankengut“: NRW-Gericht hebt Suspendierung einer Polizistin auf

Die Jagd nach mutmaßlich rechtsradikalen Polizisten hat einen peinlichen Dämpfer bekommen. Offenbar wurde eine Polizistin pauschal aufgrund einer Chatgruppe suspendiert, in der vor sieben Jahren eine Hitler-Parodie gepostet wurde. Den Häschern des zuständigen Landesamtes war im Jagdeifer der Parodiegehalt des Bildes vermutlich gänzlich entgangen.
Titelbild
Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times23. Oktober 2020

Nach der Debatte über einen möglichen systematischen Rechtsextremismus innerhalb der Polizei und Militär erhielt der NRW-Innenminister (CDU) im September nach Angaben der „Welt“ einen ganzen Schwung von Hinweisen aus Polizeikreisen oder von Bürger und Polizisten, die das Fehlverhalten von Kollegen dokumentierten.

Das Gremium des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ging Mitte März noch weiter und bescheinigte ganz Deutschland einen „weitverbreiteten und institutionellen Rassismus“. Die Bundesregierung kündigte sofort eine wissenschaftlich unterstützte Untersuchung der deutschen Polizei an.

Parodie keine Hitler-Verherrlichung

Nun musste in Düsseldorf die Jagd nach möglichen rechtsradikalen Polizisten eine herbe Schlappe hinnehmen. Das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt von NRW hob die Suspendierung einer Polizeibeamtin auf, gegen die ein Rechtsextremismus-Verdacht ausgesprochen worden war. Die Polizistin soll dem Vorwurf nach an einer rechtsextremen Chat-Gruppe beteiligt gewesen sein. Vor Gericht konnte die Frau sich erfolgreich gegen diesen Vorwurf wehren.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest:

Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe ist rechtswidrig.“

Die Kammer bemängelte in ihrer Entscheidung „die lediglich formelhafte Begründung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Suspendierung“ unter Ausklammerung des konkreten Einzelfalls.

Laut Gericht ging es offenbar um den Erhalt einer Bilddatei per WhatsApp im Oktober 2013, wobei nicht nachzuweisen war, „dass die Beamtin überhaupt Kenntnis von der Nachricht erlangt habe“.

Bei dem Bild handelte es sich um eine Hitler-Parodie. Das Gericht weigerte sich, dahinter ein „rechtsradikales Gedankengut oder eine andere strafrechtliche Relevanz“ zu sehen.

Die abgebildete Person sei offensichtlich nicht Adolf Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte, überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe. Die vom Landesamt gezogene Schlussfolgerung, hierin liege ein ’schwerwiegendes Dienstvergehen‘ und  ein ‚Verstoß gegen die politische Treuepflicht‘, könne nicht geteilt werde.“

Der Verdacht auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung sei vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Das Land NRW könne gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde erheben.

„Unschuldsvermutung“ statt Pauschalurteil

Der Landeschef der Polizeigewerkschaft GdP, Michael Mertens, mahnte laut „Aachener Nachrichten“ dazu, jeden Einzelfall zu betrachten und juristisch zu bewerten. „Eine Pauschalverurteilung ist grundsätzlich ungerecht und bei diesen schwierigen Vorgängen erst recht“, so Mertens.

NRW-Innenminister Reul kommentierte den Fall: „Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu respektieren. In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung“, so der CDU-Politiker. Reul machte aber klar, dass trotzdem niemand an seiner grundsätzlichen Entschlossenheit zweifeln sollte, gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen konsequent vorzugehen. (sm)



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