Öffentliche Anhörung der Petition gegen den UN-Migrationspakt im Bundestag + Video

Am Montag um 12.00 Uhr hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu einer Petition zum Migrationspakt anberaumt.
Titelbild
Demo gegen den Migrationspakt im Dezember 2018.Foto: Epochtimes
Von 7. Januar 2019

Heute um 12.00 Uhr muss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres eine öffentliche Anhörung einer Petition anberaumen, weil sie das Quorum von 50.000 Unterschriften innerhalb eines Monats übererfüllt hat.

https://youtu.be/C4b0GOAj82Q

Es gab auf dem Weg dorthin wieder jede Menge technischer Schwierigkeiten, wie wir sie schon von der Petition für die „Gemeinsame Erklärung“ kennen. Zeitweise versagten die Bundestagsserver vor dem Ansturm. Dann wurde das Diskussionsforum geschlossen, weil es angeblich zu viele nicht der Netiquette entsprechenden Kommentare gab. Trotzdem hatte die Petition am Ende 107964 Unterstützer.

Bei der veröffentlichten Petition Nr. 85565 handelt es sich um eine sogenannte Leitpetition, weil zum Thema an die 30 Petitionen eingereicht wurden. Der Petent Dr. Englmeier wird bei der Anhörung unser aller Anliegen vertreten, unterstützt vom Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der mich sowohl bei der Gemeinsamen Erklärung, als auch bei der Abfassung unserer Petition gegen den globalen Migrationspakt unterstützt hat. Ich werde bei der Anhörung auch anwesend sein.

Öffentliche Anhörung bedeutet, dass interessierte Bürger kommen können. Man muss sich beim Petitionsausschuss anmelden unter: [email protected] mit Namen und Geburtsdatum. Lassen Sie sich nicht abschrecken, wenn keine Antwort, oder die Mitteilung kommt, die Plätze seien bereits ausgebucht. Diese Tricks kennen wir von der letzten Anhörung. Es sind genügend Plätze da, notfalls wird ein zweiter Raum zur Verfügung gestellt.

Der Einlass beginnt ab 10.30 Uhr am Westeingang des Paul-Löbe-Hauses. Ich werde auf jeden Fall vor Ort sein, falls es Schwierigkeiten gibt. Bitte verzichten Sie auf Kleidung mit politischen Losungen oder gar der Israel-Fahne! Bei der Anhörung zur GemeinsamenErklärung wurde ein Mann mit Israel-T-Shirt abgewiesen. Die Prozedur dauerte so lange, dass die hinter ihm Stehenden auch nicht mehr eingelassen wurden, weil die Anhörung schon begonnen hatte.

Bitte erscheinen Sie zahlreich, um zu zeigen, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist! Es ist eine gute Gelegenheit, außerhalb der Wahlen seiner Stimme Geltung zu verschaffen!

Update der Epoch Times:  Download der Petition beim Deutschen Bundestag als pdf-Datei

Text:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.

Montag, 14. Januar 2019, 12 Uhr: Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Raum 3.101 (Anhörungssaal)

Vera Lengsfeld ist ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin und freischaffende Autorin in Berlin. Ihr Blog: http://vera-lengsfeld.de



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