Heute im Bundestag: Abstimmung zur Reform der Staatsbürgerschaft

Heute wird über die Ampel-Pläne zum Staatsangehörigkeitsrecht abgestimmt. Um was geht es?
Eine Sachbearbeiterin im Landkreis Osnabrück soll Hunderte Interessenten ungeprüft eingebürgert und die Gebühren dafür veruntreut haben.
Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Epoch Times19. Januar 2024

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Sie soll Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen.

Die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder die sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennen, will die Regierung hingegen erschweren.

Einbürgerungsfrist

Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang beträgt die Frist im Regelfall acht Jahre.

Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein.

Doppel-Pass

Bislang galt – bis auf wenige Ausnahmen – das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.

Der Entwurf verweist darauf, dass viele Zugewanderte bislang vor dem Verzicht auf die alte Staatsbürgerschaft zurückscheuen – auch wegen emotionaler Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland beziehungsweise dem ihrer Eltern.

Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.

Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten.

Bekenntnis zum Grundgesetz

Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Der Entwurf stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens

Nach den antisemitischen und israelfeindlichen Protesten in Deutschland infolge des Hamas-Angriffs auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“.

Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine wird auch auf das „Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ verwiesen. Haltungen, die dem entgegenstehen, sollen eine Einbürgerung unmöglich machen.

Sprachkenntnisse

Besondere Erleichterungen sollen für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration gelten, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten sollen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen müssen, um eingebürgert zu werden.

Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die „Lebensleistung“ dieser älteren Generation gewürdigt werden.

Lebensunterhalt

Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für einstige „Gastarbeiter“, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.

Rücknahme der Einbürgerung

Schon bisher kann eine Einbürgerung nach Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz binnen zehn Jahren etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden. In dem Reformentwurf wird nun klargestellt, dass auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen können.

Einbürgerungsfeier

Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Zahlen und Inkrafttreten

Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf. Das Gesetz soll drei Monate nach Verkündigung in Kraft treten – damit voraussichtlich im April. (afp)



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