Bundesrat macht Weg frei für Cannabis-Legalisierung

Der Bundesrat hat den Weg für die teilweise Cannabis-Legalisierung freigemacht. Ein Antrag auf Übersendung in den Vermittlungsausschuss, der das Vorhaben erheblich verzögert hätte, fand am Freitag keine Mehrheit.
Beratungen im Bundesrat: Der Bundesrat muss dem Haushaltsfinanzierungsgesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen.
Heute Entscheidung im Bundesrat über Cannabis-Gesetz.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times22. März 2024

Zuvor hatte es einen für den Bundesrat ungewöhnlich emotionale Debatte gegeben. „Am Ende wird dies Menschenleben kosten“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der aber gleichzeitig ankündigte, dass sich sein Land aus „Koalitionsgründen“ enthalten werde. Das neue Gesetz öffne die Tür zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik, die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer psychoaktiver Stoffe sinke.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, jeder Tag, an dem das Gesetz später in Kraft trete, sei ein guter Tag, er könne aus persönlichen Gründen nicht zustimmen, auch wenn das für Ärger in seiner Koalition sorge. Wegen Uneinheitlichkeit war die Stimme aus Sachsen deswegen am Ende ungültig.

Der Bundesrat hatte über das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nicht zu entscheiden, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können. Das hätte das Vorhaben erheblich verzögert. CDU-Chef Friedrich Merz hat bereits angekündigt, nach einer etwaigen Regierungsübernahme die Legalisierung wieder rückgängig machen zu wollen.

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Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?

In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. Bisher steige der Konsum trotz bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Er hebt aber auch die Botschaft hervor: „Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.“ Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie soll die Legalisierung umgesetzt werden?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein – aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.

Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?

Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?

Zum 1. Juli erlaubt werden sollen auch „Anbauvereinigungen“. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht.

Was sind die größten Kritikpunkte?

Neben breiter Kritik von Medizinverbänden, aus Polizei und Justiz und von Innenpolitikern hat sich auch im Bundesrat Protest formiert. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt vor, das ganze Gesetz auf den 1. Oktober zu verschieben und die legalen Besitzmengen zu reduzieren. Der Innenausschuss mahnt, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Haus tätig werden dürften, um „Plantagen“ zu verhindern. Kritik gibt es auch an Abstandsregeln, die zu gering seien. Viel Ärger wegen befürchteter Überlastung der Justiz hat eine geplante Amnestie für Altfälle ausgelöst, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. (dpa/dts)



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