Hessen darf islamistischen Gefährder in die Türkei abschieben
Hessen darf einen islamistischen Gefährder in die Türkei abschieben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage des 22-Jährigen gegen die entsprechende Anordnung des hessischen Innenministeriums zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Nach Überzeugung des zuständigen Senats wollte der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger im Dezember 2017 über die Türkei nach Syrien reisen, um in den Dschihad zu ziehen.
Der Mann war bei seiner geplanten Ausreise am Flughafen festgenommen worden. Er wurde danach vor Gericht in erster Instanz vom Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft ist noch nicht entschieden.
Im November vergangenen Jahres ordnete das hessische Innenministerium jedoch die Abschiebung des Manns an. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Anordnung nun als rechtmäßig.
Es verwies dazu unter anderem darauf, dass der Kläger seit längerem der radikalen salafistischen Szene in Deutschland angehöre. Zudem seien bei ihm zahlreiche Dateien gefunden worden, in denen die Pflicht zum Dschihad unterstrichen werde.
Es gebe auch keine Abschiebungsverbote, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Insbesondere drohten ihm in der Türkei weder Folter noch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung. (afp)
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