Herrmann: Nur ein Prozent der Migranten „asylberechtigt im Sinne des Grundgesetzes“

Der bayrische Innenminister hat die Forderung seiner Partei nach einer Obergrenze bei der Flüchtlingsaufnahme verteidigt. Nur ein Prozent der Asylbewerber sei asylberechtigt im Sinne des Grundgesetzes.
Epoch Times3. Oktober 2017

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Forderung seiner Partei nach einer Obergrenze bei der Flüchtlingsaufnahme verteidigt.

„Wir sagen jetzt: Anstatt alle, die nicht politisch verfolgt werden, an der Grenze zurückzuweisen – was rechtlich möglich wäre – legen wir eine Größenordnung fest, wie viele Flüchtlinge wir der Erfahrung nach integrieren und verkraften können“, sagte Herrmann der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). Nur ein Prozent der Asylbewerber sei asylberechtigt im Sinne des Grundgesetzes.

Das spiele zahlenmäßig überhaupt keine Rolle. „Wir brauchen deshalb auch keine Verfassungsänderung für die Obergrenze, wie manche glauben. Alle anderen, die aus einem sicheren Nachbarland wie Österreich oder Frankreich zu uns kommen, können sich nicht auf diesen Artikel 16a des Grundgesetzes berufen und müssten dort Asyl beantragen, wo sie in die EU eingereist sind.“

Herrmann sagte weiter: „Aktuell gehen die Flüchtlingszahlen stetig zurück. In diesem Jahr erwarten wir bis zum Jahresende deutlich unter 200.000. Wir brauchen ein verlässliches Konzept, wie wir die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig halten können.“

Er sagte: „Was das Asylgrundrecht betrifft – das hat die CSU nie in Frage gestellt. Es hat in der CSU-Führung nie jemand von einer Beschränkung des Asylrechts gesprochen.“ (dts)



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