„Herr“ oder „Frau“-Angabe unnötig: EuGH-Urteil zu Kauf von Zugticket

Ein französischer Verband hat in der Geschlechtsangabe beim Zugticket einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung gesehen und eine Klage gegen das Eisenbahnunternehmens SNCF eingereicht. Am Donnerstag gab der Europäischen Gerichtshof der Klage statt.
Titelbild
Menschen vor einem Fahrkartenautomaten.Foto: BalkansCat/iStock
Epoch Times9. Januar 2025

Beim Onlinekauf eines Zugtickets ist die Angabe „Herr“ oder „Frau“ nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine erforderliche Angabe. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht der Klage eines französischen Verbands gegen die Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect statt. Dieses verlangt beim Kauf eines Fahrscheins im Internet, die Geschlechtsidentität anzugeben.

Der Verband Mousse sieht in der Geschlechtsangabe einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, nach welcher der Grundsatz der Datenminimierung gilt. Mousse nannte die Angabe des Geschlechts keine für den Ticketkauf nötige Angabe, scheiterte damit aber bei der zuständigen französischen Behörde. Der EuGH schloss sich dagegen der Sichtweise des Verbands nun an.

Demnach müssen nach dem Grundsatz der Datenminimierung die erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Beim Kauf eines Zugtickets sei die Personalisierung der Kommunikation nicht unerlässlich – ein Bahnunternehmen könne in der Kommunikation allgemeine Höflichkeitsformeln anwenden, ohne die Geschlechtsidentität abzufragen. (afp/red)



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