Herkunft von über 2.000 Ausreisepflichtigen in Berlin unklar
In Berlin ist bei fast jedem zehnten Ausreisepflichtigen mit abgelehntem Asylantrag das Herkunftsland unbekannt. Ein vergleichbar hoher Anteil von ausreisepflichtigen Menschen mit ungeklärter Herkunft findet sich in keinem anderen Bundesland, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt.
Den Angaben zufolge stammen knapp 18 Prozent der insgesamt rund 21.654 Ausreisepflichtigen in der Hauptstadt aus Moldau. Die mit Wohnsitz Berlin im Ausländerzentralregister erfassten 2.020 Menschen mit ungeklärter Identität bilden mit rund 9,3 Prozent die zweitgrößte Gruppe, gefolgt von Menschen aus dem Irak sowie Ausreisepflichtigen aus der Russischen Föderation und aus Georgien.
Das Bundesinnenministerium hatte im Jahr 2021 gegenüber dem Berliner Innensenat die Vermutung geäußert, die hohe Zahl der Asylantragsteller aus Moldau könne mit der damals gängigen Praxis der Auszahlung von Sozialleistungen für mehrere Monate im Voraus in Berlin zusammenhängen.
In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen stammten die meisten Ausreisepflichtigen im Jahr 2022 aus dem Irak. In Brandenburg kam fast jeder vierte Ausreisepflichtige aus der Russischen Föderation. In Baden-Württemberg bildeten Menschen aus Gambia unter den Ausreisepflichtigen die größte Gruppe.
Bundesweit 304.308 Ausreisepflichtige
Laut Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 304.308 Ausländer ausreisepflichtig, davon verfügte die Mehrheit (248.145 Menschen) über eine sogenannte Duldung. Geduldete bleiben ausreisepflichtig, dürfen aber vorübergehend bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Ausweisdokumente oder eine Krankheit haben.
Im vergangenen Jahr hatten 26.545 ausreisepflichtige Menschen Deutschland freiwillig verlassen. 12.945 Menschen wurden abgeschoben. Wie die Bundesregierung weiter mitteilte, wurde rund die Hälfte (6.348) dieser Abschiebungen ohne Begleitung vollzogen. Bei der Abschiebung von 340 Menschen waren Sicherheitskräfte aus den Zielstaaten zugegen – eine Variante, die vor allem bei Abschiebungen nach Algerien häufiger angewandt wurde. In Begleitung von Sicherheitskräften einer Fluggesellschaft liefen demnach 1.637 Abschiebungen ab.
Eine Frage der Linksfraktion nach den Namen von an Abschiebungen beteiligten Fluggesellschaften beantwortete die Bundesregierung nicht öffentlich. Zur Begründung schrieb sie: „Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Dadurch würden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich.
Zahl der Abschiebungen geht zurück
Im Vergleich zu den Jahren vor Beginn der Corona-Pandemie, die vorübergehend zu erheblichen Einschränkungen für internationalen Verkehr führte, war die Zahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr relativ niedrig. So gab es im Jahr 2019 rund 22.000 Abschiebungen aus Deutschland.
Im Jahr 2020 lag die Zahl mit 10.800 Abschiebungen dann deutlich niedriger. Ein Jahr später wurden 11.982 Abschiebungen organisiert und durchgeführt. Zu den Faktoren, die zuletzt zu einem Rückgang der Abschiebungszahlen geführt hatten, zählen die Machtübernahme durch die militant-islamistischen Taliban in Afghanistan im Jahr 2021 sowie der Wegfall direkter Flugverbindungen nach Russland infolge des Ukraine-Krieges und die Repression nach den Massenprotesten im Iran. (dpa/red)
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