Heizungsgesetz: Förderung nun für alle Eigentümer

Das Heizungsgesetz ist weiterhin umstritten. Mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechtigt. Doch erzielt das Gesetz die gewünschte Wirkung?
Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen.
Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times27. August 2024

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab Dienstag staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Nun können auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen ihre Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung erbitten. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.

Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt

Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Zusagen erteilt worden. Die Zahl umfasst dabei auch die Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften.

Das Ministerium rechnet nach eigenen Angaben mit einem Anstieg der Förderzahlen durch die Hinzunahme der verbliebenen Gruppen. Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.

Der Absatz von Wärmepumpen etwa war zuletzt eingebrochen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie Ende Juli mitteilte. Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte – ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das BMWK führte auf Anfrage Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr an.

Die Heizungsindustrie erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.

Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion