Heizungsgesetz: Bundestagsausschuss hört Experten an
In dieser Woche will die Politik das sogenannte Heizungsgesetz im Bundestag beschließen. Den Auftakt der Beratungen bildet heute eine Anhörung im Klima- und Energieausschuss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Zu Wort kommen unter anderem Vertreter aus Handwerk, Immobilienbranche, Versorgungswirtschaft sowie Verbraucherschutz. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung, wie das Plenum aller Abgeordneter beschließen möge.
Die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP hatten monatelang um die Gesetzesänderung gerungen.
Wesentliche Punkte ihres Kompromisses sind:
- Künftig dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Von 2024 an gilt das erst einmal nur für Neubaugebiete.
- Im Bestand greift die Regel erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sie soll bis spätestens 2028 erarbeitet werden. Dann können Hauseigentümer entscheiden, welche Heiztechnik die beste für sie ist.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Anlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent „erneuerbare“¹ Energien erfüllen.
- Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. 30 bis 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung sollen übernommen werden – je nach Einkommen und Tempo der Umstellung.
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Opposition kritisiert das Verfahren
An vielen Details wurde zwischen den Koalitionspartnern von SPD, Grünen und FDP bis zuletzt gefeilt. Am Freitag ging eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums beim Klima- und Energieausschuss ein. In diesen Änderungsanträgen buchstabiert das Ministerium die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP vereinbarten Neuerungen aus.
Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) kritisierte, dass die Vorbereitungszeit für die Abgeordneten zu kurz sei. Er sprach von einer „Missachtung des Parlaments“. Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion,
Reinhard Houben, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er erwarte eine große Zustimmung zu der Gesetzesänderung. „Ich kann niemanden verstehen, der dem Gesetz nun im Bundestag nicht zustimmt.“ Der Verband kommunaler Unternehmen sprach am Wochenende vom Verbesserungen verglichen mit dem ursprünglichen Entwurf. Gleichzeitig gebe es noch eine Reihe offener Fragen. (dpa/mf)
[1] Der Begriff „erneuerbare Energien“ hat sich zwar gesellschaftlich etabliert, nach dem Energieerhaltungssatz ist Energie aber grundsätzlich nicht erneuerbar. Sie kann nur umgewandelt werden.
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