Heizung, Bafög, kein Nachtzug: Das ändert sich im August

Für Bafög-Empfänger gibt es mehr Geld aufs Konto und auf einer beliebten Pendlerstrecke für Bahnreisende ist Geduld gefragt. Der August bringt einige Neuerungen für Verbraucher.
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Mancherorts ist bald Schulanfang.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times30. Juli 2024

Ein garantierter Ausbildungsplatz für junge Menschen, mehr Bafög für  Schüler sowie eine Ausweitung der Heizungsförderung. Auch im August gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucher.

ICE-Umleitung zwischen Hamburg und Berlin

Vom 16. August bis zum 14. Dezember dauert die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin 45 Minuten länger. Die Züge werden über Stendal umgeleitet. Außerdem gibt es nur noch einen Zug statt zweien pro Stunde. Die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag beginnen und enden in Berlin statt in Hamburg.

Kein Nachtzug zwischen Berlin und Paris

Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel fallen wegen Bauarbeiten am Schienennetz vom 12. August bis 25. Oktober aus. Die Verbindung wurde erst im Dezember neu ins Nachtzug-Programm aufgenommen und führt über Halle (Saale), Erfurt und Frankfurt (Main).

Einige Galeria-Häuser schließen

Am 31. August schließen neun der derzeit 92 Galeria-Standorte. Der Warenhauskonzern hatte Anfang des Jahres erneut Insolvenz angemeldet. Zum 1. August übernehmen neue Eigentümer die Kette.

Frist für Steuererklärung endet

Wer keine Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, sollte sich im August um seine Steuererklärung beim Finanzamt kümmern. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr eigentlich am 31. August, weil dieser auf einen Samstag fällt, haben Steuerpflichtige aber noch zwei Tage mehr bis zum 2. September Zeit. Wer sich beraten lässt hat noch deutlich mehr Puffer: Stichtag ist hier der 2. Juni 2025.

Heizungsförderung auch für Vermieter und Unternehmen

Voraussichtlich ab 31. August können auch Vermieter Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die Bundesregierung hatte sich Ende vergangenen Jahres im Zuge des umstrittenen Heizungsgesetzes auf die Förderung geeinigt.

30 Prozent soll jeder Eigentümer erhalten können, weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

Weniger Geld für Solarstrom

Besitzer eine Photovoltaikanlage, die nicht ihren gesamten erzeugten Strom selber nutzen, können diesen gegen ein Entgelt ins Netz einspeisen. Für neue Anlagen gilt ab dem 1. August ein etwas niedrigerer Satz als bisher. Die Vergütung sinkt von derzeit 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei einer installierten Leistung von zehn Kilowatt auf 8,03 Cent. Diese Sätze gelten für Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.

Einfachere Änderung des Geschlechtseintrags

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz sollen intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen. Dazu muss jeweils drei Monate vor der Erklärung eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Diese ist ab dem 1. August möglich.

Beginn des neuen Schuljahres

Am 1. August geht es wieder los: Dann eröffnen die Kinder und Jugendlichen in Thüringen das Schuljahr 2024/25. Die letzten Rückkehrer in die Schulen werden die Bayern sein – der erste Schultag im Freistaat ist der 10. September.

Mehr Bafög für Schüler

Ab dem neuen Schuljahr beziehungsweise ab dem 1. August bekommen Schülerinnen und Schüler mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.

Schüler müssen anders als Studierende das erhaltene Bafög nicht zurückzahlen. Die Höhe des Satzes ist dabei auch abhängig von der Schulart. Wer beispielsweise ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, kann ab August bis zu 959 Euro erhalten.

Ausbildungsgarantie des Bundes

Ab August sollen die Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung  und Arbeitnehmern besser werden. Schulabgänger, die eine Ausbildung wollen, aber keine gefunden haben, sollen dann eine außerbetriebliche Ausbildung anfangen können.

Voraussetzung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass sie „hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben“. Vorrang soll weiterhin die betriebliche Ausbildung haben. Die Regelung soll insbesondere in Regionen greifen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt. (afp/red)



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