Heilbronn: GSG9 verhaftet IS-Unterstützer mit Doppelpass – Anklage gegen syrischen Bombenbauer (20) aus Schwerin
Am 21. März 2018 ließ die Generalbundesanwaltschaft in Baden-Württemberg durch Spezialkräfte der Bundespolizei den Deutsch-Algerier Samir K. festnehmen. Dem war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2018 vorausgegangen.
Die Wohnung des Tatverdächtigen und weitere sieben Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen wurden durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ (IS) in zehn Fällen unterstützt zu haben (§§ 129b, 129a StGB).“
In den Jahren 2015 bis 2017 richtete sich der 32-Jährige in zehn Fällen unter Alias-Namen Telegram- und Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E-Mail-Adressen ein. Diese sollten für vier IS-Mitglieder sein, die sich derzeit offenbar noch in Syrien und dem Irak aufhalten.
Durch die Übermittlung der gebrauchsbereiten Kommunikationsmittel eröffnete der Beschuldigte den aus Deutschland stammenden IS-Mitgliedern die konspirative Kommunikation mit anderen IS-Angehörigen und Verbreitung von Nachrichten über das Internet.“
(Frauke Köhler, Staatsanwältin beim GBA)
Samir K. wurde noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet und die Untersuchungshaft angeordnet.
Yamen A. wollte 200 Menschen ermorden
Dass mit der Einreise syrischer Flüchtlinge auch zahlreiche Gefährder ins Land kamen, zeigt die jüngste Anklageerhebung am Donnerstag vergangener Woche, gegen den 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A. wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB).
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits mit dessen Vorbereitung begonnen zu haben.“
Sein Ziel: Mit einem Anschlag wollte er mindestens 200 Menschen töten und „damit an die bisherigen dem ‚Islamischen Staat‘ zuzurechnenden Anschläge in Europa anknüpfen“, so die Behörde.
Dabei wollte der Flüchtling „in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung“ schüren. Dazu beschäftigte sich Yamen A. seit Sommer 2017 mit jihadistischem Gedankengut. Er fasste den Entschluss einen Sprengsatz zu zünden, in Deutschland, inmitten einer größeren Menschenansammlung. Wann und wo ist derzeit noch unklar.
Der junge Syrer beschaffte sich zur Umsetzung seines Vorhabens über das Internet Informationen zum Bombenbau, insbesondere Anleitungen zur „Konstruktion eines Zünders, einer Fernauslösung sowie die Synthese des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP)“.
Ende Juli fing Yamen A. an, sich die chemischen Zutaten und weitere Komponenten zu besorgen. Als er beinahe damit fertig war, wurde er verhaftet.
Nahezu sämtliche für die Herstellung der Sprengvorrichtung erworbenen Komponenten und Chemikalien konnten bei dem Angeschuldigten aufgefunden werden.“
(Frauke Köhler, StA)
Aufgrund von Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz leitete die Bundesanwaltschaft am 21. Oktober 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen den 20-Jährigen ein. Auf dieser Basis wurde Yamen A. zuvor auch vom BKA identifiziert.
Am 31. Oktober wurde er vorläufig festgenommen und am Folgetag in Untersuchungshaft verbracht.
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