Heil kündigt Gesetzespaket zur Verlängerung der Kurzarbeit bis ins Jahr 2021 an

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Hubertus HeilFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. August 2020

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereitet wegen der andauernden Folgen der Coronakrise ein Gesetzespaket mit dem Ziel vor, die gelockerten Regeln für Kurzarbeit über das Jahr 2020 hinaus befristet zu verlängern. „Ich werde dem Koalitionsausschuss am Dienstag vorschlagen, dass wir die Brücke der Kurzarbeit zunächst über den Jahreswechsel hinaus verlängern und sie im Jahr 2021 dann Stück für Stück zurückführen“, sagte Heil der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). „Die Bundesregierung arbeitet daran, die dazu nötigen Rechtsänderungen im September auf den Weg zu bringen.“

Konkret gehe es ihm zum einen um eine Verlängerung der Laufzeit von Kurzarbeit von bisher 12 auf künftig bis zu 24 Monate im einzelnen Betrieb Zum anderen wolle er die seit März geltenden Regelungen verlängern, die Betrieben den Zugang zu Kurzarbeit erleichtern. Diese würden andernfalls zum Jahresende auslaufen. Dies betrifft insbesondere die sogenannte Sozialabgabenerstattung – eine mit hohen Ausgaben verbundene Regelung, wonach Betriebe die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt bekommen.

„Ich halte es für sinnvoll, dass wir diese Erstattung über den 1. Januar hinaus ein Stück weit fortsetzen“, sagte Heil, schränkte allerdings ein: „Auf Dauer wird das aber kaum finanzierbar sein.“ Laut Bundesagentur dürften sich allein diese Erstattungen im laufenden Jahr auf rund zehn Milliarden Euro summieren. „Deshalb kann ich mir vorstellen, dass wir diese Regelung im Jahr 2021 nach und nach mit der dann hoffentlich einsetzenden Frühjahrsbelebung zurückführen“, sagte Heil.

Man müsse dabei „auch die finanziellen Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit im Blick behalten, damit sie über die Krise hinaus handlungsfähig bleibt“, so Heil. Zugleich kündigte der Arbeitsminister an, Kurzarbeit stärker mit Weiterbildung zu verbinden – allerdings ohne rechtlichen Zwang: Er wolle „Anreize setzen, damit Betriebe Kurzarbeit nutzen, um ihre Beschäftigten weiterzubilden“. Das könne geschehen, indem man in diesem Fall einen erhöhten Anteil der Sozialversicherungsbeiträge erstatte. „Ein Zwang zu Weiterbildung bei Kurzarbeit wäre allerdings wenig zielführend – dazu sind die Verhältnisse je nach Branche und Betrieb einfach zu unterschiedlich“, so der Minister.

Müsse etwa ein Hotel nach einem regionalen „Lockdown“ kurzfristig wieder schließen, dürfe man ihm den Zugang zu Kurarbeit nicht durch Vorgaben für Weiterbildung erschweren. Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland hatte im Mai einen Höchststand von 6,7 Millionen erreicht. Seither ist sie Schätzungen zufolge wieder rückläufig. (dts)



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