Haushaltsausschuss diskutiert Kürzung der Mittel für Schröders Bundestagsbüro

Altkanzler Gerhard Schröder steht massiv in der Kritik.
Altkanzler Gerhard Schröder steht massiv in der Kritik.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times26. April 2022

Im Zuge der Beratungen über den Bundesetat für 2023 will der Haushaltsausschuss des Bundestags einem Medienbericht zufolge auch über die Aufwendungen für das Bundestagsbüro von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) diskutieren. Wie die „Bild“ (Dienstagsausgabe) aus informierten Kreisen berichtete, soll der Haushaltsposten für Schröders Büro im Etat des Kanzleramts reduziert werden, da dieses verwaist sei.

Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte der Zeitung dazu: „Die geltenden Regelungen für die Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler beziehungsweise Bundeskanzlerinnen überprüfen und überarbeiten wir derzeit.“

Schröder stehen bislang sieben Mitarbeiter zu. Die Aufwendungen betrugen laut „Bild“ zuletzt etwas mehr als 400.000 Euro im Jahr. Demnach soll die Anzahl der Büroräume reduziert werden. Aktuell stehen dem Altkanzler sechs Räume in den Liegenschaften des Deutschen Bundestags zur Verfügung.

14 Anträge auf Parteiordnungsverfahren

Schröder steht in der SPD wegen seiner Tätigkeit für russische Staatskonzerne stark in der Kritik. SPD-Chefin Saskia Esken hatte ihn deshalb zuletzt zum Austritt aus der Partei aufgefordert.

„Gerhard Schröder agiert seit vielen Jahren schon als Geschäftsmann und wir sollten damit aufhören, ihn als Elder Statesmen, als Altkanzler wahrzunehmen. Er verdient sein Geld mit der Arbeit für russische Staatsunternehmen“, sagte sie im Anschluss an eine Sitzung des SPD-Präsidiums in Berlin. Zuvor hatte sie im Deutschlandfunk auf die Frage, ob Schröder aus der Partei austreten sollte, geantwortet: „Das sollte er.“

Bei der SPD Hannover sind inzwischen 14 Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren eingegangen, das in einem Ausschluss aus der SPD enden könnten. Unter den Antragstellern sind SPD-Ortsvereine und Kreisverbände aus mehreren Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das Verfahren ist langwierig, ähnlich einem Gerichtsverfahren. (afp/dl)



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