Missbrauchsfall Staufen: Verurteilter Kinderschänder zieht Revision zurück – Urteil nun rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen den 39-jährigen Lebensgefährten der Mutter des Kindes von Anfang August ist nun rechtskräftig.
Titelbild
Landgericht Freiburg (Symbolbild).Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times18. September 2018

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten rechtskräftig.

Der 39 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter des heute zehn Jahre alten Jungen habe seine Revision zurückgezogen, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. Dies habe er am Montag über seine Verteidigerin erklären lassen. Gegen das Urteil gebe es nun keine Rechtsmittel mehr.

Revision gegen Urteilsbegründung

Das Landgericht Freiburg hatte den 39-Jährigen Anfang August zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte zunächst Revision eingelegt, um die schriftliche Urteilsbegründung prüfen zu können.

Die 48 Jahre alte Mutter des Kindes war im selben Prozess zu zwölfeinhalb Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Sie hatte den Richterspruch direkt anerkannt und auf Revision verzichtet. Das Urteil gegen sie wurde so noch am Tag der Urteilsverkündung rechtskräftig (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).

Im Internet angeboten und missbraucht

Die beiden Deutschen hatten gestanden, den damals in Staufen lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben. Der 39-Jährige hatte sich selbst in dem Prozess als „Haupttäter“ bezeichnet.

In dem Fall gab es insgesamt acht Anklagen und Urteile, nur einige dieser Urteile sind bereits rechtskräftig. (dpa/sm)

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