Haseloff für weitere Lockerungen im März – Impfpflicht fraglich
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat gegenüber dem „Spiegel“ anklingen lassen, dass sein Bundesland bereits im März weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen veranlassen könnte. Gleichzeitig zeichnet sich in der Landeshauptstadt Magdeburg und in anderen Regionen des Landes ein restriktiver Umgang bezüglich der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 16. März ab.
Haseloff: Regeln in Sachsen-Anhalt bereits jetzt moderater als anderswo
Der Regierungschef erklärte, es könne weitere Lockerungen geben, „wenn es die Fakten erlauben“. Er verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt bereits jetzt einen moderateren Umgang mit den Corona-Regeln praktiziere als die meisten anderen Bundesländer.
Ebenso seien schon jetzt in Stadien bis zu 15.000 Zuschauer zugelassen. In der Gastronomie gilt die 2G-plus-Regel fakultativ, von Gesetzes wegen müssen Geimpfte und Genesene lediglich ihren Status, nicht aber einen aktuellen negativen Test vorweisen – es sei denn, der Inhaber des Gastronomiebetriebes besteht selbst auf einen solchen.
Die derzeitige Verordnung gilt bis zum 23. Februar. Jüngst wurde sie um eine Ermächtigung an das Schul- und das Arbeitsministerium ergänzt, Vorgaben zur Notbetreuung in Schulen, Kitas und Horten zu verordnen, sollten Gemeinschaftseinrichtungen wegen Corona geschlossen werden.
Gesundheitsämter bei Durchsetzung der Impfpflicht zurückhaltend
Unterdessen mehrt sich die Zahl der Oberbürgermeister und Landräte, die an der Umsetzbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen ab 16. März zweifeln und von einer „grundsätzlichen“ Weiterbeschäftigung nicht durch die Corona-Schutzimpfung immunisierter Mitarbeiter ausgehen.
In der Landeshauptstadt Magdeburg wird es vonseiten des Gesundheitsamtes keine Beschäftigungsverbote geben, wie der MDR berichtet. Oberbürgermeister Lutz Trümper erklärt gegenüber der „Volksstimme“, er sehe in einer Durchsetzung der Impfpflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Mehrwert und die Gefahr von Engpässen im Personalwesen wiege schwerer.
Da sich „zunehmend selbst Dreifach-Geimpfte mit der Omikronvariante anstecken, weiß ich nicht, was eine Impfpflicht in der aktuellen Lage bringen soll“, erklärte Trümper. Der Harzer Landrat Thomas Balcerowski kündigte eine Güterabwägung an: Man werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht „jedenfalls dort nicht durchsetzen, wo die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen vernachlässigt würde“.
Gesundheitsministerium von Petra Grimm-Benne appellierte zwar weiterhin an alle Beschäftigten, sich aus Eigenschutzgründen impfen zu lassen, räumte jedoch auch ein: „Die Impfung kann Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ersetzen.“
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