Verfassungsrichter: „Wenn Umfang des Grundgesetzes weiter so zunimmt, wäre dies „sehr problematisch“
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat das am Donnerstag vor 70 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz als wichtigstes nationales Symbol der Bundesrepublik gewürdigt.
Harbarth warnte aus Anlass des Jahrestages allerdings davor, das Grundgesetz weiterhin so umfassend zu erweitern wie in der Vergangenheit. Zwar seien auch künftig Änderungen nötig, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. „Es sollte jedoch zuvor hinterfragt werden, ob diese neuen Entwicklungen nicht bereits von den vorhandenen Regelungen erfasst werden“, gab Harbarth zu bedenken. Sollte der Umfang des Grundgesetzes unverändert zunehmen, wäre dies „sehr problematisch“.
„Das Grundgesetz verkörpert die Grundwerte unseres Gemeinwesens wie kein anderes Symbol“, sagte der Jurist der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zwar hätten auch Fahne und Hymne eine identitätsstiftende Wirkung.
Diese trete aber hinter das Grundgesetz als „Besinnung auf gemeinsame Werte wie Demokratie und Meinungsfreiheit“ zurück. „Ohne Recht gibt es keine Freiheit“, sagte Harbarth. „Das wichtigste Gesetz in Deutschland zur Sicherung der Freiheit ist das Grundgesetz.“
Es verfüge in der Bevölkerung über eine herausragende Akzeptanz. „Unabhängig von persönlichen Überzeugungen hält der ganz überwältigende Teil der Menschen das Grundgesetz für den geeigneten Ordnungsrahmen für Deutschland“, sagte Harbarth, der im kommenden Jahr Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts nachfolgen soll.
Für ihn habe das Grundgesetz „großen Anteil daran, dass wir heute in der Bundesrepublik Deutschland in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben können“. Das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz habe darüber hinaus wesentlich zur Wiedervereinigung Deutschlands und seiner Integration in die europäische Staatengemeinschaft beigetragen. (dts)
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