Hannover: Milde-Urteil milder als Verteidigung erhoffte – Vergewaltigung und Ermordung einer Pfandsammlerin

Im August 2018 beschäftigte die Polizei Hannover der Mord an einer Flaschensammlerin. Am 25. Januar begann der Prozess gegen einen tatverdächtigen Asylbewerber aus dem Sudan. Das Urteil folgte am 30. Januar und blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und sogar unter den Hoffnungen der Verteidigung, die anführte, dass der Mann traumatische Erlebnisse gehabt habe.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/mheim3011
Epoch Times3. Februar 2019

Im Prozess gegen Mohamad A. (48) um die Vergewaltigung und Ermordung einer 63-jährigen Frau wurde am 30. Januar das Urteil gesprochen, weil er die Pfandflaschensammlerin Susanne M. auf dem Spielplatz an der Gartenstraße in Hannover zunächst vergewaltigt und im weiteren Verlauf der Tat erwürgt hatte.

Ihre Leiche wurde am Vormittag des 31. Juli 2018 von Passanten entdeckt.

Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert

Staatsanwalt Jan Buermann hatte für den Sudanesen 13 Jahre gefordert, da der Täter den Tod der Frau „billigend in Kauf genommen“ habe. Wie die „HAZ“ schreibt, sagte Buermann:

Es kam dem Angeklagten darauf an, seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Ihm war bewusst, wie gefährlich seine Handlungen sind“.

(Jan Buermann, StA)

Verteidigung: Täter ist traumatisiert

Im Gegenzug plädierte die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Dabei wurde auf traumatische Erlebnisse des Täters hingewiesen.

Ähnlich sah es wohl auch der Richter, der dem Angeklagten gegenüber sagte:

Wir gehen davon aus, das Sie davon ausgegangen sind, das wird schon gut gehen.“

(Richter Rosenbusch)

Der polizeibekannte Mann aus dem Sudan mit den vielen unterschiedlichen Namen zeigte sich auch reuig: Es tue ihm leid und er möchte eine Therapie machen und Deutsch lernen, so Mohamad A. vor der Urteilsverkündung.

Wie die „HAZ“ weiter schreibt, habe Mohamad A. im Sudan nie eine Schule besucht. Da die Eltern zu verschiedenen Volksstämmen gehörten, hätten sie sich früh getrennt und Mohammed habe bei der Mutter in einem Flüchtlingslager gelebt. Vier seiner Brüder seien durch Reiternomaden im Bürgerkrieg getötet worden. 2014 sei er über Italien nach Deutschland gekommen. Zwischen 2016 und 2018 wurde er mehrfach polizeilich auffällig: Mehrfach-Identitäten, Marihuanabesitz, Smartphon-Diebstahl bei einem Obdachlosen, zwei Fälle sexueller Belästigung von Frauen. Er erhielt jeweils Bewährungsstrafen.

Neben der Traumatisierung führte die Verteidigung zudem eine Alkoholsucht des Sudanese als mildernd an.

Milde-Urteil noch milder als Verteidigung erhoffte

Letztendlich sah Richter Wolfgang Rosenbusch vor dem Schwurgericht den Tatbestand der Vergewaltigung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegeben.

In seinem Urteil blieb er  um Einiges hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück und ging im Strafmaß sogar noch weiter herunter, als die Verteidigung sich erhofft hatte: Zehn Jahre Haft für Mohamad A.

Abgelehnter Asylbewerber mit elf Alias-Namen

Wie die „Bild“ zu Prozessbeginn am 25. Januar berichtete, soll der abgelehnte Asylbewerber aus dem Sudan mit den elf Alias-Namen den Tod der Seniorin gar nicht bemerkt haben, nachdem er sie vergewaltigt hatte. Dem Bericht zufolge hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme bei der Ermittlungsrichterin angegeben, dass er der Seniorin angeblich 30 Euro für Sex gegeben habe. Doch dann habe die Frau nicht mehr weitermachen wollen. Da habe er ihr an den Hals gegriffen und einfach weitergemacht.

Im Prozess sagte auch die Ermittlungsrichterin als Zeugin aus: „Er sagte: Ich habe bezahlt, da mach‘ ich das auch zu Ende.“ Danach habe er auch ausgesagt, dass ihm nicht aufgefallen sei, dass sie nicht mehr lebte: „Als ich ging, hat die sich noch bewegt.“ Nach Angaben des Sudanesen hatte dieser zum Tatzeitpunkt Alkohol und Kokain konsumiert.

DNA-Treffer führte zu Mohamad A.

Wie die EPOCH TIMES im August 2018 berichtete, wurde der Täter durch einen DNA-Datenbank-Treffer überführt, weil der polizeibekannte Mann kurz zuvor erst eine dreimonatige Bewährungsstrafe wegen sexueller Belästigung erhielt. Nach der Tat hatte sich der Sudanese nach Helmstedt abgesetzt und versucht, neue Ausweispapiere zu besorgen.

Laut „Bild“ lebte Susanne M. in einem Frauenwohnheim und wurde dort betreut. Sie musste wegen ihrer Herz- und Lungenkrankheiten Medikamente einnehmen und hatte psychische Probleme. Umgang fand sie im Obdachlosen-Milieu. Doch dass sich die 63-Jährige dort prostituierte, konnten sich weder die von „Bild“ befragte 51-jährige Heim-Mitarbeiterin, noch ein Security (51) am Obdachlosen-Treffpunkt am Raschplatz vorstellen. Von dem Sudanesen wusste er jedoch zu berichten, dass dieser aggressiv und schwierig im Umgang gewesen sei: „Er war dafür bekannt, dass er Ärger macht“, so der Sicherheitsmann.

Auch die im Gerichtssaal sitzenden Freunde und Bekannten von Susanne M. erkärten laut „HAZ“, dass die Frau keine Prostituierte gewesen sei, wie der Täter im Prozess dargestellt hatte. Nach Angaben der Frauenhaus-Mitarbeiterin sei sie eine ruhige Einzelgängerin gewesen, liebenswürdig, freiheitsliebend und sehr gutgläubig. (sm)

 



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