Handwerk droht mit Verfassungsklagen gegen Soli-Pläne
Das Handwerk droht mit Verfassungsklagen gegen die Koalitionspläne zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags für zehn Prozent der Steuerzahler.
„Wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen lassen, wenn die Bundesregierung an dem Plan festhält, nur 90 Prozent der Steuerzahler beim Soli zu entlasten“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der „Rheinischen Post“. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) werde Verfassungsklagen von Betrieben tatkräftig unterstützen.
Rund um Deutschland herum würden die Unternehmenssteuern gesenkt, sagte Wollseifer.
Der Solidarzuschlag muss deshalb sehr schnell noch innerhalb dieser Legislaturperiode und für alle Einkommensteuerzahler abgeschafft werden“, forderte er.
Beim Soli planen Union und SPD bisher für 2021 eine Entlastung um 10 Milliarden Euro, die 90 Prozent der Soli-Zahler befreien soll. Die Union hatte auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, den Zuschlag vollständig abzubauen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnt das ab.
Im „Interview der Woche“ von SWR2 sagte Scholz: „Das Wegfallen des Solis für 90 Prozent derjenigen, die ihn heute zahlen, das sind ja fast alle Steuerpflichtigen, bedeutet eine Mindereinnahme für den Bund, für den Bundeshaushalt, von über 10 Milliarden Euro. Die übrigen 10 Prozent wären noch mal so viel, was natürlich daran liegt, dass darunter auch Personen sind, die zum Beispiel Vorstandsvorsitzende großer Dax-Aktiengesellschaften sind, vielleicht fünf Millionen verdienen.“
Soli trifft massiv Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter
Wollseifer widersprach dem Finanzminister. „Bleibt der Soli für die oberen zehn Prozent der Steuerzahler erhalten, trifft das nicht nur Millionäre, sondern auch massiv Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter, also unsere Leute.“ Etwa 80 Prozent der Handwerker seien Einzelunternehmer.
Die SPD bleibt dennoch bei ihrer Haltung. „Wir werden den Soli für die große Mehrheit der Menschen abschaffen. Die oberen 10 Prozent werden weiter Soli zahlen. Diese Entscheidung haben wir im Koalitionsvertrag getroffen und sie steht auch nicht mehr zur Diskussion“, sagte Generalsekretär Lars Klingbeil der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag).
Auch Arbeitsminister Hubertus Heil verwies auf den Koalitionsvertrag. Gutverdiener müssten lediglich noch in einer Übergangsphase einen Beitrag leisten. „Das ist vertretbar, und daran wird die SPD nicht rütteln“, sagte Heil der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). (dpa)
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