„Handelsblatt“: Regierung will Arbeitszeitgesetz lockern
Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe offenbar Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz.
„Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein“, zitierte das „Handelsblatt“ am Dienstag aus einem Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung. Erarbeitet habe ihn das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.
Verordnung bis Ende Juni befristet
Die Verordnung ist dem Bericht zufolge bis Ende Juni befristet. Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.
„Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, zitierte das Blatt weiter aus dem Entwurf. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden.
Längere Arbeitszeiten möglich
Längere Arbeitszeiten sollen dem Bericht zufolge unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein.
Die Verordnung nennt unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (afp)
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