Hanau: Ermittler nehmen nach Massaker Vater von Tobias R. ins Visier

Im Zusammenhang mit dem Massaker von Hanau beschäftigen sich die Ermittler nun auch mit der möglichen Rolle des Vaters von Tobias R. Der Betriebswirt, der 2011 auf kommunaler Ebene für die Grünen kandidiert hatte, sei Nachbarn als übergriffig aufgefallen. 
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Blumen und Kerzen erinnern an die Opfer des Anschlags in Hanau.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Von 22. Februar 2020

Drei Tage nach dem Massaker von Hanau wollen Ermittler die Ereignisse im Haus des mutmaßlich Tatverdächtigen Tobias R. rekonstruieren. Der 43-Jährige soll am Mittwochabend (19.2.) in zwei Bars und einem Kiosk insgesamt neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen haben. Anschließend wurden er und seine 72-jährige Mutter tot in ihrer Wohnung aufgefunden.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wird deshalb nun auch gegen den 72-jährigen Vater Hans-Gerd R. ermittelt. Zwar geht man nicht davon aus, dass dieser einen direkten Bezug zu den Morden gehabt habe. Dennoch solle geklärt werden, inwieweit der Betriebswirt und ehemalige Grünen-Kandidat für den Ortsbeirat Kesselstadt möglicherweise eine „tatbegünstigende“ Wirkung gehabt haben könnte.

Ermittler gehen nicht von Tatbeteiligung aus

Nachbarn hatten geklagt, dass es sich bei diesem um einen „Querulanten“ gehandelt habe, dessen Leidenschaft es gewesen wäre, anderen das Leben schwer gemacht zu haben. Es waren mehrfach Anzeigen gegen ihn eingegangen, etwa wegen falscher Verdächtigung, Erpressung, Falschaussage oder übler Nachrede. Ein Jugendfreund berichtet, Hans-Gerd R. habe seinem Sohn nahe gelegt, sich nicht mit Migranten zu befreunden.

Die Familie sei, so schildert der spätere Tatverdächtige in seinem „Manifest“, nach dem Jobverlust des Vaters als Niederlassungsleiter eines örtlichen Unternehmens, auf die längere Arbeitslosigkeit und gering qualifizierte Jobs folgten, in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Hans-Gerd R. habe, weil seine Rente nicht reichte, auch im Rentenalter noch eine Vollzeittätigkeit ausüben müssen.

Auch Tobias R., der laut „Tagesspiegel“ im Oktober 2000 in Bayreuth ein Studium der Betriebswirtschaftslehre „auch mit der Hoffnung, dort endlich eine attraktive Frau kennenzulernen“, begonnen habe, tatsächlich aber zeitlebens keine Beziehung hatte, habe zuletzt Arbeitslosengeld I bezogen. Wie der „Business Insider“ schreibt, sei ihm im Herbst das Geld gestrichen worden, weil er eine Fördermaßnahme abgelehnt habe.

Hätte Intervention nach Eingabe an Generalbundesanwalt Massaker von Hanau verhindern können?

Nach der Tat werden Fragen laut, ob es zu irgendeinem Zeitpunkt eine Möglichkeit gegeben hätte, rechtzeitig auf das Krankheitsbild des Tatverdächtigen aufmerksam zu werden und dessen Gefährlichkeit zu erahnen.

In der Schule habe er als Sonderling gegolten. Bereits 2002 und 2004 soll er, wie es in seinem Manifest heißt, Anzeigen erstattet haben, weil er sich „überwacht“ gefühlt habe. Im Schützenverein, den er manchmal besuchte, sei er unauffällig gewesen. Er habe weder rassistische Inhalte geäußert noch etwas über seine Überwachungsfantasien anklingen lassen.

Nachgewiesen ist, dass er im November 2019 eine Strafanzeige an den Generalbundesanwalt gerichtet hatte, in der er von einer „unbekannten geheimdienstlichen Organisation“ sprach, von der er behelligt werde und gegen die deshalb vorzugehen wäre. Die Anzeige hatte vieles an Argumentationsmustern zutage gefördert, die sich später auch in seinem „Manifest“ fanden.

Auf dem Blog „Achse des Guten“ hat deshalb nun auch der Neuropsychologe Prof. Dr. Wolfgang Meins einen offenen Brief an die Behörde gerichtet, in dem er die Frage aufwirft, warum diese unter dem Eindruck des Schreibens nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert habe. An diese hätte man etwa die Bitte richten können zu prüfen, „ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt“.

Schwierige Unterscheidung zwischen Extremisten und Querulanten

Andererseits hat bereits 1991 die „Zeit“ auf das Praktikern bekannte Phänomen einer Vielzahl von Eingaben hingewiesen, die Querulanten an Behörden richten und damit den Betrieb lahmlegen. In Zeiten der „Reichsbürger“-Bewegung hat dieser Trend Medienberichten zufolge noch zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Da juristische Sachbearbeiter regelmäßig keine ausgebildeten Psychologen sind, ist die Unterscheidung zwischen geltungsbedürftigen Meldungslegern und gefährlichen Elementen, die sich hinter eigentümlichen Schriftsätzen verbergen, in der alltäglichen Praxis schwierig.

Selbst in dem Video, das der Tatverdächtige Tobias R. wenige Tage vor der Tat auf YouTube veröffentlichte und in dem er die Amerikaner zum Kampf aufrief gegen „unterirdische Militärbasen“, in denen Kinder dem Teufel geopfert würden, fanden sich keine zwingenden Hinweise darauf, dass es sich bei dem Urheber um einen potenziellen Mörder mit konkretisiertem Tatentschluss handelte.

Tobias R. verfügte über eine gültige Waffenbesitzkarte, konnte also legal Waffen erwerben. Wenige Tage vor der Tat könnte der spätere Tatverdächtige bereits mögliche Anschlagsziele ausgespäht haben. Er wurde von einer Videokamera aufgezeichnet, als er ein Wettbüro betrat, dort lediglich ein Glas Wasser bestellte und die Lokalität wieder verließ.



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