Hamburger Polizei will an Verbot von G20-Protestcamp im Stadtpark festhalten
Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen ein vollständiges Verbot will die Hamburger Polizei weiter gegen ein geplantes Protestcamp während des G20-Gipfels in der Hansestadt vorgehen. Die bei der Hamburger Polizei angesiedelte Versammlungsbehörde halte „das Camp im Stadtpark unter Sicherheitsaspekten weiterhin für unvertretbar“, teilte die Polizei am Mittwochabend mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochabend entschieden, dass das Protestcamp nicht vollständig verboten werden dürfe. Für die Gipfelgegner war dies allerdings nur ein Teilerfolg, denn die Stadt muss laut Gerichtsbeschluss Zelte, die allein der Übernachtung dienen, nicht dulden. Die nun erfolgte Entscheidung über einen Eilantrag der G20-Gegner ist zudem noch keine inhaltliche Entscheidung, wie das Verfassungsgericht betonte. Beschränkungen oder gar ein Verbot des Camps seien weiterhin nicht ausgeschlossen.
Als Konsequenz muss das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) neu über das Verbot entscheiden. Die Gegner des G20-Gipfels wollten vom 30. Juni bis 9. Juli im Hamburger Stadtpark ein Protestcamp mit rund 3000 Schlafzelten für etwa zehntausend Teilnehmer errichten. In dem Camp sollten auch Veranstaltungen stattfinden.
Die Hamburger Polizei hob in ihrer Reaktion hervor, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich keine Erlaubnis des Protestcamps beinhalte. „Vielmehr ist der Versammlungsbehörde ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt worden“, hieß es. Der Gipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) findet am 7. und 8. Juli statt und wird von umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen begleitet. (afp)
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